Kinderbeauftragte auf Landesebene in DeutschlandStand 2022

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat Deutschland wiederholt aufgefordert, eine ständige nationale Stelle einzurichten, die die Behandlung von Kinderrechten als Querschnittsthema zwischen den unterschiedlichen Ministerien auf Bundesebene koordiniert. Eine solche nationale Stelle gibt es in Deutschland nicht, aber vier der Bundesländer – wie auch in unserer Landkarte verdeutlicht – haben das Amt eines*einer Kinderbeauftragten auf Landesebene eingeführt: Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

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Katrin Krumrey ist unabhängige Kinder- und Jugendbeauftragte des Landes Brandenburg und als Stabsstelle im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport angesiedelt. Sie soll die Landesregierung in den Belangen von Kindern und Jugendlichen beraten sowie für alle Ministerien Ansprechpartnerin sein. Sie soll an allen Rechtsetzungsprozessen, insbesondere Gesetzgebungsverfahren frühzeitig beteiligt werden, die unmittelbar oder mittelbar Rechte von Kindern und Jugendlichen berühren und für ein angemessenes Partizipationsrecht sorgen. Ferner soll die Beauftragte in die beabsichtigte Erarbeitung eines Kinderschutzgesetzes aktiv eingebunden werden.

Kontakt

Katrin Krumrey
Landes- Kinder und Jugendbeauftragte des Landes Brandenburg
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam

E-Mail: Katrin.Krumrey@mbjs.brandenburg.de
Telefon: 0331 866 3518

Link zur Webseite folgt.

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Miriam Zeleke ist Landesbeauftragte für Kinder- und Jugendrechte Hessen. Seit Oktober 2020 ist das Amt der Landesbeauftragten für Kinder- und Jugendrechte, dass 2018 zunächst als Ehrenamt geschaffen wurde, als hauptamtliche Stelle für die aktuelle Legislatur der Landesregierung (bis Ende 2023) eingerichtet. Die Stelle ist der Hessischen Landesregierung im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration zugeordnet.

Kontakt

Miriam Zeleke
Landesbeauftragte für Kinder und Jugendrechte
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sonnenberger Straße 2/2a
65193 Wiesbaden

E-Mail: Miriam.Zeleke@hsm.hessen.de
Telefon: 0611 3219 3028

Webseite

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Ein*e Kinderbeauftragte*r in Nordrhein-Westfalen soll zeitnah berufen werden.

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Der derzeitige Kinderbeauftragte ist Holger Peach. Die Stelle, die bereits 2007 geschaffen wurde, ist an das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration angegliedert. Zugleich ist der Beauftragte seit Juli 2020 auch Ansprechpartner für den Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.

Kontakt

Holger Peach
Kinder- und Jugendbeauftragter des Landes Sachsen-Anhalt Ansprechpartner für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg

E-Mail: kinder-und-jugendbeauftragter@ms.sachsen-anhalt.de
Telefon: 0391 567 4041
Website

Susann Rüthrich ist Kinder- und Jugendbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung, angesiedelt beim Ministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ihre Aufgabe ist die ressortübergreifende und vernetzende Stärkung der Kinderrechte, insbesondere des Kinderschutzes, in Sachsen.

Kontakt

Susann Rüthrich
Kinder- und Jugendbeauftragte des Sächsischen Staatsregierung
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Albertstraße 10
01097 Dresden

E-Mail: susann.ruethrich@sms.sachsen.de
Telefon: 0351 564 558 70
Website

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Kinderbeauftragte auf Landesebene in Deutschland

Koordinierungsstellen stärken Kinderrechte im Regierungshandeln

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat Deutschland wiederholt aufgefordert, eine ständige nationale Stelle einzurichten, die die Behandlung von Kinderrechten als Querschnittsthema zwischen den unterschiedlichen Ministerien auf Bundesebene, zwischen der Bundes- und Landesebene und unter den Bundesländern koordiniert. Auch die Strategie des Europarats für die Rechte des Kindes (2016–2021) benennt Kinderbeauftragte als wertvolle Ressource, vor allem für die Förderung von Chancengleichheit und Partizipation von Kindern.

In Deutschland gibt es auf nationaler Ebene keine solche Stelle. Der im April 2019 veröffentlichten Staatenbericht Deutschlands an die Vereinten Nationen erläutert, dass man eine solche ständige nationale Stelle als nicht notwendig erachte. Verwiesen wird darin auf die federführende Zuständigkeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Umsetzung der UN-KRK für das Regierungshandeln auf Bundesebene sowie die „im föderalen System Deutschlands bewährten Strukturen zur Koordinierung der Kinder- und Jugendpolitik“ auf Ebene der Länder. Als Beispiele angeführt werden die Familienministerkonferenz der Länder, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter sowie Kinderbeauftrage einzelner Länder.

Dennoch gibt es in Deutschland die Entwicklung, das Amt einer*eines Kinderbeauftragten auf Landesebene zu etablieren. Immerhin vier der Bundesländer – wie auch in unserer Landkarte verdeutlicht – haben das Amt eines*einer Kinderbeauftragten auf Landesebene eingeführt: Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

In Sachsen-Anhalt besteht das Amt der*des Kinderbeauftragten bereits seit 2007 in Form einer Stellenerweiterung im Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration.

In Hessen wurde das Amt der*des Kinderbeauftragten 2017 als ehrenamtliche Stelle eingerichtet und schließlich 2020 als hauptamtliche Stelle der*des Kinderrechtebeauftragten der Landesregierung, angesiedelt am Ministerium für Soziales und Integration, etabliert.

Brandenburg folgte im Oktober 2021 mit einer*einem Kinderbeauftragten als unabhängige, hauptamtliche Stelle, die die Landesregierung in den Belangen von Kindern und Jugendlichen beraten sowie für alle Ministerien Ansprechpartnerin sein soll.

Sachsen schloss sich im November 2021 mit dem Amt der*des Kinder- und Jugendbeauftragten der Sächsischen Staatsregierung an, angesiedelt beim Ministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt.