Kinderbeauftragte auf Landesebene in Deutschland
Koordinierungsstellen stärken Kinderrechte im Regierungshandeln
Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat Deutschland wiederholt aufgefordert, eine ständige nationale Stelle einzurichten, die die Behandlung von Kinderrechten als Querschnittsthema zwischen den unterschiedlichen Ministerien auf Bundesebene, zwischen der Bundes- und Landesebene und unter den Bundesländern koordiniert. Auch die Strategie des Europarats für die Rechte des Kindes (2016–2021) benennt Kinderbeauftragte als wertvolle Ressource, vor allem für die Förderung von Chancengleichheit und Partizipation von Kindern.
In Deutschland gibt es auf nationaler Ebene keine solche Stelle. Der im April 2019 veröffentlichten Staatenbericht Deutschlands an die Vereinten Nationen erläutert, dass man eine solche ständige nationale Stelle als nicht notwendig erachte. Verwiesen wird darin auf die federführende Zuständigkeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Umsetzung der UN-KRK für das Regierungshandeln auf Bundesebene sowie die „im föderalen System Deutschlands bewährten Strukturen zur Koordinierung der Kinder- und Jugendpolitik“ auf Ebene der Länder. Als Beispiele angeführt werden die Familienministerkonferenz der Länder, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter sowie Kinderbeauftrage einzelner Länder.
Dennoch gibt es in Deutschland die Entwicklung, das Amt einer*eines Kinderbeauftragten auf Landesebene zu etablieren. Immerhin vier der Bundesländer – wie auch in unserer Landkarte verdeutlicht – haben das Amt eines*einer Kinderbeauftragten auf Landesebene eingeführt: Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
In Sachsen-Anhalt besteht das Amt der*des Kinderbeauftragten bereits seit 2007 in Form einer Stellenerweiterung im Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration.
In Hessen wurde das Amt der*des Kinderbeauftragten 2017 als ehrenamtliche Stelle eingerichtet und schließlich 2020 als hauptamtliche Stelle der*des Kinderrechtebeauftragten der Landesregierung, angesiedelt am Ministerium für Soziales und Integration, etabliert.
Brandenburg folgte im Oktober 2021 mit einer*einem Kinderbeauftragten als unabhängige, hauptamtliche Stelle, die die Landesregierung in den Belangen von Kindern und Jugendlichen beraten sowie für alle Ministerien Ansprechpartnerin sein soll.
Sachsen schloss sich im November 2021 mit dem Amt der*des Kinder- und Jugendbeauftragten der Sächsischen Staatsregierung an, angesiedelt beim Ministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt.