Kinderbeauftragte auf Landesebene in Deutschland
Koordinierungsstellen stärken Kinderrechte im Regierungshandeln
Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat Deutschland wiederholt aufgefordert, eine ständige nationale Stelle einzurichten, die die Behandlung von Kinderrechten als Querschnittsthema zwischen den unterschiedlichen Ministerien auf Bundesebene, zwischen der Bundes- und Landesebene und unter den Bundesländern koordiniert. Auch die Strategie des Europarats für die Rechte des Kindes (2016-2021) benennt Kinderbeauftragte als wertvolle Ressource, vor allem für die Förderung von Chancengleichheit und Partizipation von Kindern.
In Deutschland gibt es eine solche Stelle nicht. Der im April 2019 veröffentlichten Staatenbericht Deutschlands an die Vereinten Nationen erläutert, dass man eine solche ständige nationale Stelle als nicht notwendig erachte. Verwiesen wird darin auf die federführende Zuständigkeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Umsetzung der UN-KRK für das Regierungshandeln auf Bundesebene sowie die "im föderalen System Deutschlands bewährten Strukturen zur Koordinierung der Kinder- und Jugendpolitik" auf Ebene der Länder. Als Beispiele angeführt werden die Familienministerkonferenz der Länder, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter sowie Kinderbeauftrage einzelner Länder.
Zwei der Bundesländer – wie auch in unserer Landkarte verdeutlicht – haben das Amt eines_einer Kinderbeauftragten der Landesregierung eingeführt: Hessen und Sachsen-Anhalt.
In Hessen wurde das Amt der_des Kinderbeauftragten 2017 als ehrenamtliche Stelle eingerichtet. In Sachsen-Anhalt besteht das Amt der_des Kinderbeauftragten bereits seit 2007 in Form einer Stellenerweiterung im Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration.
Fazit und Empfehlungen
Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat Deutschland wiederholt aufgefordert, eine ständige nationale Stelle einzurichten, die die Behandlung von Kinderrechten als Querschnittsthema zwischen den unterschiedlichen Ministerien auf Bundesebene, zwischen der Bundes- und Landesebene und unter den Bundesländern koordiniert. Auch die Strategie des Europarats für die Rechte des Kindes (2016-2021) benennt Kinderbeauftragte als wertvolle Ressource, vor allem für die Förderung von Chancengleichheit und Partizipation von Kindern.
In Deutschland gibt es eine solche Stelle nicht. Der im April 2019 veröffentlichten Staatenbericht Deutschlands an die Vereinten Nationen erläutert, dass man eine solche ständige nationale Stelle als nicht notwendig erachte. Verwiesen wird darin auf die federführende Zuständigkeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Umsetzung der UN-KRK für das Regierungshandeln auf Bundesebene sowie die "im föderalen System Deutschlands bewährten Strukturen zur Koordinierung der Kinder- und Jugendpolitik" auf Ebene der Länder. Als Beispiele angeführt werden die Familienministerkonferenz der Länder, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter sowie Kinderbeauftrage einzelner Länder.
Zwei der Bundesländer – wie auch in unserer Landkarte verdeutlicht – haben das Amt eines_einer Kinderbeauftragten der Landesregierung eingeführt: Hessen und Sachsen-Anhalt.
In Hessen wurde das Amt der_des Kinderbeauftragten 2017 als ehrenamtliche Stelle eingerichtet und ist seit Oktober 2020 als hauptamtliche Stelle für die aktuelle Legislatur der Landesregierung etabliert. Seit Oktober 2020 ist Miriam Zeleke als neue Landesbeauftragte für Kinder und Jugendrechte im Amt.
In Sachsen-Anhalt besteht das Amt der_des Kinderbeauftragten bereits seit 2007 in Form einer Stellenerweiterung im Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration. Seit Juli 2020 ist Holger Peach als neuer Kinder- und Jugendbeauftragter im Amt.