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Kinderbeauftragte auf Landesebene in Deutschland

Die vier Grundprinzipien der UN-KRK umfassen das Diskriminierungsverbot, die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls (best interests of the child), das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung und die Partizipation und Berücksichtigung des Kinderwillens. Da die Grundprinzipien sich gegenseitig bedingen, ist besonders die Partizipation des Kindes an Entscheidungsprozessen eine unerlässliche Voraussetzung für die Wahrung und Umsetzung der Kinderrechte insgesamt.

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Miriam Zeleke ist die neue Landesbeauftragte für Kinder und Jugendrechte. Seit Oktober 2020 ist das Amt der Landesbeauftragten für Kinder- und Jugendrechte, dass 2018 zunächst als Ehrenamt geschaffen wurde, als hauptamtliche Stelle für die aktuelle Legislatur der Landesregierung (bis 2022) eingerichtet. Die Stelle ist der Hessischen Landesregierung im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration zugeordnet.

Kontakt

Miriam Zeleke
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Landesbeauftragte für Kinder und Jugendrechte
Sonnenberger Str. 2/2a
65193 Wiesbaden

E-Mail: Miriam.Zeleke@hsm.hessen.de
Telefon: +49 611 3219-3028

Link zur Webseite

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Der derzeitige Kinderbeauftragte ist Holger Peach. Die Stelle, die bereits 2007 geschaffen wurde, ist an das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration angegliedert. Zugleich ist der Beauftragte seit Juli 2020 auch Ansprechpartner für den Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.


Kontakt

Holger Peach
Kinder- und Jugendbeauftragter des Landes Sachsen-Anhalt Ansprechpartner für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration
Turmschanzenstraße 25
Magdeburg

E-Mail: kinder-und-jugendbeauftragter@ms.sachsen-anhalt.de
Telefon: +49 391 567 4041
www.kinderbeauftragter.sachsen-anhalt.de

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Kinderbeauftragte auf Landesebene in Deutschland

Koordinierungsstellen stärken Kinderrechte im Regierungshandeln

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat Deutschland wiederholt aufgefordert, eine ständige nationale Stelle einzurichten, die die Behandlung von Kinderrechten als Querschnittsthema zwischen den unterschiedlichen Ministerien auf Bundesebene, zwischen der Bundes- und Landesebene und unter den Bundesländern koordiniert. Auch die Strategie des Europarats für die Rechte des Kindes (2016-2021) benennt Kinderbeauftragte als wertvolle Ressource, vor allem für die Förderung von Chancengleichheit und Partizipation von Kindern.

In Deutschland gibt es eine solche Stelle nicht. Der im April 2019 veröffentlichten Staatenbericht Deutschlands an die Vereinten Nationen erläutert, dass man eine solche ständige nationale Stelle als nicht notwendig erachte. Verwiesen wird darin auf die federführende Zuständigkeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Umsetzung der UN-KRK für das Regierungshandeln auf Bundesebene sowie die "im föderalen System Deutschlands bewährten Strukturen zur Koordinierung der Kinder- und Jugendpolitik" auf Ebene der Länder. Als Beispiele angeführt werden die Familienministerkonferenz der Länder, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter sowie Kinderbeauftrage einzelner Länder.

Zwei der Bundesländer – wie auch in unserer Landkarte verdeutlicht – haben das Amt eines_einer Kinderbeauftragten der Landesregierung eingeführt: Hessen und Sachsen-Anhalt.

In Hessen wurde das Amt der_des Kinderbeauftragten 2017 als ehrenamtliche Stelle eingerichtet. In Sachsen-Anhalt besteht das Amt der_des Kinderbeauftragten bereits seit 2007 in Form einer Stellenerweiterung im Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration.

Fazit und Empfehlungen

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat Deutschland wiederholt aufgefordert, eine ständige nationale Stelle einzurichten, die die Behandlung von Kinderrechten als Querschnittsthema zwischen den unterschiedlichen Ministerien auf Bundesebene, zwischen der Bundes- und Landesebene und unter den Bundesländern koordiniert. Auch die Strategie des Europarats für die Rechte des Kindes (2016-2021) benennt Kinderbeauftragte als wertvolle Ressource, vor allem für die Förderung von Chancengleichheit und Partizipation von Kindern.

In Deutschland gibt es eine solche Stelle nicht. Der im April 2019 veröffentlichten Staatenbericht Deutschlands an die Vereinten Nationen erläutert, dass man eine solche ständige nationale Stelle als nicht notwendig erachte. Verwiesen wird darin auf die federführende Zuständigkeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Umsetzung der UN-KRK für das Regierungshandeln auf Bundesebene sowie die "im föderalen System Deutschlands bewährten Strukturen zur Koordinierung der Kinder- und Jugendpolitik" auf Ebene der Länder. Als Beispiele angeführt werden die Familienministerkonferenz der Länder, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter sowie Kinderbeauftrage einzelner Länder.

Zwei der Bundesländer – wie auch in unserer Landkarte verdeutlicht – haben das Amt eines_einer Kinderbeauftragten der Landesregierung eingeführt: Hessen und Sachsen-Anhalt.

In Hessen wurde das Amt der_des Kinderbeauftragten 2017 als ehrenamtliche Stelle eingerichtet und ist seit Oktober 2020 als hauptamtliche Stelle für die aktuelle Legislatur der Landesregierung etabliert. Seit Oktober 2020 ist Miriam Zeleke als neue Landesbeauftragte für Kinder und Jugendrechte im Amt.

In Sachsen-Anhalt besteht das Amt der_des Kinderbeauftragten bereits seit 2007 in Form einer Stellenerweiterung im Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration. Seit Juli 2020 ist Holger Peach als neuer Kinder- und Jugendbeauftragter im Amt.