Der Deutsche Bundestag war das erste Parlament in Deutschland, dass eine „Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder“ ins Leben gerufen hat. Und dies schon 1988 – ein Jahr bevor die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention überhaupt verabschiedet hat. Auf Länderebene folgten Bayern (2008) und Niedersachsen (2016) mit entsprechenden Einrichtungen. Auftrag der sogenannten Kinderkommissionen in den Landtagen und der Kinderkommission im Deutschen Bundestages ist es, Sorge dafür zu tragen, dass die Ansichten, Meinung und Interessen von Kindern und Jugendlichen im Parlament nicht ungehört oder unbeachtet bleiben. Sie stellen also eine Interessensvertretung für Kinder und Jugendliche durch Erwachsene dar: In der Kinderkommission des Deutschen Bundestages durch je ein Mitglied der im Bundestag Vertretenen Fraktionen, in der Kinderkommission des Bayerischen Landtages durch je ein Mitglied der im Landtag vertretenen Fraktionen und in der Kinder- und Jugendkommission in Niedersachsen darüber hinaus noch durch einige unabhängige ausgewiesene Expert*innen im Bereich der Kinder- und Jugendrechte.
Denn Kindern und Jugendlichen – anders als den meisten Erwachsenen – ist der Zugang zu einer Interessensvertretung im Parlament mangels aktiven und passiven Wahlrechts nicht so unmittelbar gegeben. So können die meisten Jugendlichen sich erst mit 16 Jahren an Landtagswahlen beteiligen. Auf Bundesebene sogar erst mit erlangen der Volljährigkeit (siehe dazu auch unsere Landkarte „Wahlberechtigung von unter Achtzehnjährigen in Deutschland“.
Blickt man auf die wenigen vorhandenen Kinderkommissionen in Deutschland, dann lässt sich insbesondere mit Blick auf die Kinderkommission des Deutschen Bundestages feststellen, dass es diesem Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in der Vergangenheit immer wieder möglich war, unabhängig von der Fraktionszugehörigkeit Empfehlungen an das Parlament zu geben. Zwar hat die Kinderkommission kein eigenständiges Antragsrecht, aber dennoch ist sie eine gewichtige Stimme im Parlament.
Aktuell (2022) plant auch das Bundesland Nordrhein-Westfalen eine Kinder- und Jugendkommission im Landtag einzurichten, so die Verlautbarung im Koalitionsvertrag aus 2022.