Erklärung zur Barrierefreiheit
Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
Wir sind das Institut für Menschenrechte.
Auch Menschen mit Behinderung sollen unsere Internet-Seiten gut nutzen können.
Dafür gibt es Regeln im Gesetz. Die Gesetze heißen:
- Behindertengleichstellungs-Gesetz
- BITV 2.0. Das ist kurz für Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
Dieser Text ist unsere Erklärung zur Barrierefreiheit.
In dieser Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
- Was ist schon barrierefrei?
- Was ist nicht barrierefrei?
- Wo können Sie sich bei Problemen beschweren?
Die Erklärung gilt für die Internet-Seite: www.landkarte-kinderrechte.de
Was ist nicht barrierefrei?
Es gibt Regeln für barrierefreie Internet-Seiten. Die Regeln heißen:
- BITV 2.0. Das ist kurz für Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung.
- Regeln aus der WCAG. Das ist eine englische Abkürzung. Auf Deutsch heißt das: Richtlinien für barrierefreie Webinhalte.
- Regeln für valides CSS und für validen HTML-Code. Das sind Regeln für die Programmierer von Internet-Seiten.
Wir halten die Regeln auf dieser Internet-Seite noch nicht ein.
Wir wollen diese Internet-Seite bald besser machen.
Einige PDF-Dateien sind nicht barrierefrei.
Das heißt: Diese PDF-Dateien lassen sich nicht von einem Vorlese-Programm vorlesen.
Haben Sie Probleme oder Barrieren auf der Internet-Seite gefunden?
Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an: web@dimr.de.
Beschreiben Sie bitte das Problem oder die Barriere in der E-Mail.
Hat es keine gute Lösung für Ihre Beschwerde gegeben?
Dann können Sie sich beschweren. Es gibt eine Schlichtungsstelle für die Beschwerden. Der Name ist: Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG).
Die Schlichtungsstelle kümmert sich bei Streit zwischen:
- Menschen mit Behinderung und
- öffentlichen Stellen des Bundes
Das sind zum Beispiel:
- Ministerien
- einige Stiftungen
Die Schlichtungsstelle sucht eine Lösung. Dann muss man mit dem Streit nicht vor Gericht gehen.
Sie müssen nichts für die Schlichtungsstelle bezahlen. Sie brauchen keinen Anwalt oder Anwältin.
Wie erreichen Sie die Schlichtungsstelle?
Adresse:
Schlichtungsstelle BGG
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 185 272-805
Fax: 030 185 272-901
E-Mail:
info@schlichtungsstelle-bgg.de
Beschweren in Gebärdensprache
Gehörlose Menschen können sich auch in Gebärden-Sprache beschweren. Dafür müssen Sie ein Video aufnehmen. Dafür gibt das Programm SQAT.
Hier finden Sie eine Anleitung für Beschwerden mit SQAT.
Infos für Besucher und Besucherinnen
Sie können das Institut für Menschrechte in Berlin besuchen. Das ist barrierefrei:
- Es gibt einen Behinderten-Parkplatz vor dem Gebäude.
- Es gibt keine Tür-Schwellen im Gebäude.
- Es gibt einen Fahrstuhl.
- Es gibt eine Toilette für Rollstuhl-Fahrer und Rollstuhl-Fahrerinnen.
- Die Eingangs-Türen öffnen sich automatisch.
- Es gibt einen Computer für Menschen mit Sehbehinderung.
Computer für Menschen mit Sehbehinderung
In der Bibliothek ist ein Computer für Menschen mit Sehbehinderung. Das hilft Menschen mit Sehbehinderung:
- Man kann die Schrift vergrößern. Dafür gibt es das Programm Zoomtext. Das Programm kann Texte auch vorlesen.
- Es gibt eine Lampe, die nicht blendet.
- Der Bildschirm ist groß. Man kann den Bildschirm bewegen.
- Es gibt eine Großschrift-Tastatur. Die Buchstaben sind größer als bei anderen Tastaturen.
- Es gibt Kopfhörer.
- Man kann die Höhe vom Tisch verändern.
- Der Computer arbeitet mit Windows 10. Man kann alle Microsoft Office Programme nutzen. Zum Beispiel die Programme Word und Excel. Sie können mit dem Computer ins Internet. Oder Sie können im Computer Zeitschriften und Bücher lesen. Sie können auch nach Büchern von der Bibliothek suchen. Es gibt auch Bücher in Leichter Sprache.
Haben Sie Fragen?
So können Sie uns erreichen:
Adresse:
Deutsches Institut für Menschenrechte
Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin
Telefon: 030 259 359-0
Fax: 030 259 359-59
E-Mail:
info@institut-fuer-menschenrechte.de