Welchen Zugang haben geflüchtete Kinder zu Kitas?Stand 2017

Laut § 25 Sozialgesetzbuch VIII haben Kinder in Deutschland ab einem Jahr Rechtanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung (Kita). Aufgrund des in Artikel 2 der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) festgeschriebenen Diskriminierungsverbots gilt dieser Anspruch auch für geflüchtete Kinder. Der Besuch einer Kita bietet den geflüchteten Kindern ein geschütztes Lernumfeld und unterstützt sie bei ihrer sprachlichen und gesellschaftlichen Integration.

Ab wann können Flüchtlingskinder eine Kita besuchen?

Kinder aus geflüchteten Familien haben Anspruch auf eine Kindertagesbetreuung, wenn sie rechtmäßig oder aufgrund einer ausländerrechtlichen Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. ln der Regel sind diese Vorâussetzungen erfüllt, wenn im Rahmen des Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung nach § 55 Asylgesetz (AsylG) erteilt wurde und Asylbewerber in das landesinterne Verteilungsverfahren (vorläufige Unterbringung) kommen, infolgedessen die Aufnahmeeinrichtung verlassen und einer Gemeinde für die Dauer der Durchführung des Asylverfahrens zugewiesen werden. Ab diesem Zeitpunkt hat das geflüchtete Kind uneingeschränkt die gleichen Rechte auf Bildung, Erziehung und Betreuung wie inländische Kinder. Es gilt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr (vgl. § 24 SGB Vlll). Für den zeitlichen Umfang dieses Anspruchs gelten für Asylbewerberkinder dieselben Grundsätze wie für andere Kinder.

Wer informiert die Familien über ihr Recht auf einen Kitaplatz?

ln der Regel erhalten die ankommenden Flüchtlingsfamilien in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen oder in den Gemeinschaftsunterkilnften über das dort tätige Personal lnformationen über den Rechtsanspruch nach § 24 SGB. Es handelt sich hier u.a. um Sozialarbeiter oder ehrenamtliche Flüchtlingshelfer. Die im März 2016 erschiene Broschüre, "Mittendrin und voll dabei" vom Kultusministerium Baden-Württemberg wendet sich sowohl an Flüchtlingsfamilien als auch an Erzieherinnen und Erzieher. Dort wird über den Rechtsanspruch von Kindern mit Fluchterfahrung informiert.

Wie viele Flüchtlingskinder besuchen schon eine Kita?

Die Zahlen sind nicht bekannt, da es keine Erhebungen dazu gibt.

Welche Beratung bekommen Kitas für die Arbeit mit Flüchtlingskindern?

Das Land Baden-Württemberg informiert in seinem Handbuch "Wiltkommen" über die wichtigsten Fragen und Antworten. Dort wird auch über den Rechtsanspruch für Kinder aus Flüchtlingsfamilien Auskunft gegeben. Die im Januar 2016 erschiene Handreichung für pädagogische Fachkräfte ,,Stärkung von Kita-Teams in der Begegnung mit Kindern und Familien mit Fluchterfahrung" des Präventionsnetzwerks Ortenaukreis wird vom Kultusministerium Baden-Württemberg allen Kitas zur Verfügung gestellt. Die Handreichung soll dazu dienen, Kita- Teams in der Begegnung mit Kindern und Familien mit Fluchterfahrung zu stärken und ihnen Hinweise für entsprechende professionelle pädagogische Arbeit zu geben. Des Weiteren unterstützt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Arbeit mit Flüchtlingskindern durch eine Reihe von unterschiedlichen Fachveranstaltungen für Erzieherinnen und Erzieher. Seit Mai 2015 fanden bereits vier Veranstaltungen statt, die zum Ziel hatten, möglichst viele gute Praxisbeispiele und Vernetzungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Welche Betreuungsangebote gibt es in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Kinder und welche Standards gelten für deren Betriebserlaubnis?

Die Angebote in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen sind sehr unterschiedlich und abhängig von den lokalen Möglichkeiten. Je nach Rahmenbedingungen stehen Betreuungsangebote in der Einrichtung oder aber außerhalb in zusätzlichen Räumlichkeiten zur Verfügung. Die Angebote reichen von pädagogisch begleiteten Spielgruppen über Eltern-Kinder Gruppen bis hin zu neu eingerichteten Kindertageseinrichtungen auf dem Gelände der Landeserstaufnahmeeinrichtung. Sobald die Vorgaben einer Betriebserlaubnis gegeben sind, sind alle Rahmenbedingungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB Vlll und die Vorgaben anderer aufsichtsführender Stellen und Behörden einzuhalten. Dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport liegt keine Gesamtübersicht über die Betreuungsangebote in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen vor.

Ab wann können Flüchtlingskinder eine Kita besuchen?

Sobald Kinder von Asylbewerbern und Flüchtlingskinder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland begründen, haben sie einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung nach § 24 SGB VIII. Unabhängig davon wird gerade bei Kindern mit Bleibeperspektive aktiv eine frühestmögliche Betreuung in einer Regeleinrichtung angestrebt (siehe Frage 2).

Wer informiert die Familien über ihr Recht auf einen Kitaplatz?

Familien werden bereits in den (Erst-)Aufnahmeeinrichtungen über die Angebote der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung informiert. Die Bayerische Staatsregierung stellt hierfür die Broschüre „Kinder in Kindertageseinrichtungen – Informationen für Eltern im Rahmen des Asylverfahrens“ des Staatsinstituts für Frühpädagogik (IFP) in den gängigsten Sprachen der Asylbewerber (Deutsch, Englisch, Französisch, Dari, Arabisch und Somali) zur Verfügung. Diese informiert u. a. über das System der Kindertagesbetreuung in Bayern, die Arbeitsweise einer Kindertageseinrichtung und deren Besuch. Druckexemplare der Broschüre werden u. a. über Asylsozialberatung verteilt.

Ergänzend hat das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) und dem Didacta Verband e.V. acht Kurzfilme entwickelt, die Eltern mit Fluchthintergrund über das Angebot der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie die Vorteile der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung informieren. Die Kurzfilme liegen in fünf Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Farsi) vor und sind unter https://www.kita.bayern.de abrufbar.

Grundsätzlich informieren die zuständigen Kommunen im Rahmen ihrer Zuständigkeit über die Möglichkeiten frühkindlicher Betreuung sowie das örtliche Betreuungsangebot. Ergänzend werden entsprechende Informationen auch über die spezifischen örtlichen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen wie Asylsozial- und Migrationsberatungsstellen, Jobcenter und Arbeitsagenturen oder Integrationskursträger verbreitet.

Wie viele Flüchtlingskinder besuchen schon eine Kita?

In der regelmäßigen statistischen Datenerfassung im Rahmen des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes werden aufgrund der Förderrelevanz Kinder mit Migrationshintergrund (Kinder, deren Eltern beide nichtdeutschsprachiger Herkunft sind) erfasst. Eine weitere Differenzierung, etwa hinsichtlich des Vorliegens eines Fluchthintergrundes, erfolgt nicht. Entsprechend liegen valide landesweite Angaben zur Anzahl von Kindern mit Fluchterfahrung in den bayerischen Kindertageseinrichtungen nicht vor. Im Übrigen ändern sich die Verhältnisse und damit zu erhebenden Daten ständig.

Welche Beratung bekommen Kitas für die Arbeit mit Flüchtlingskindern?

Das StMAS unterstützt die Kindertageseinrichtungen insbesondere durch unterschiedliche Qualifizierungsangebote. Das Thema „Asyl/Flucht“ wird im Rahmen der Regelfortbildung als Schwerpunktthema gefördert. Darüber hinaus gibt es eine Reihe verschiedener Fortbildungsprojekte und unterstützender Materialien:

  • Das StMAS fördert das modulare Projekt „Gelingendes Miteinander – Flüchtlingsfami-lien in der Kita willkommen heißen". Ziel der Fortbildung ist es, bei den Teilnehmern, ausgehend von den vorhandenen pädagogischen Kompetenzen, den Grundstein für eine nachhaltige (Weiter-)Entwicklung interkultureller Kompetenz zu legen.
  • Im Rahmen des Projekts „Teamtraining plus“ werden im Rahmen einer Projektförderung in den Kalenderjahren 2016 und 2017 teaminterne Fortbildungen durchgeführt. 30 Teamtrainings werden verteilt auf die Diözesen München und Freising, Passau und Augsburg angeboten. Das Projekt soll die Mitarbeiterinnen, die Flüchtlingskinder in die Kitas aufnehmen, für die besonderen Problemlagen sensibilisieren und fachlich qualifizieren.
  • Zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit mit Asylbewerberkindern förderte das StMAS die Fortbildungsreihe „Flüchtlingskinder – Willkommen in der Kindertagesbe-treuung!“, die sich an das pädagogische Personal in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege richtete sowie den Grund- und Aufbaukurs „Interkulturelle Kompetenz“ für pädagogisches Personal in der Kindertagespflege und Krippe, im Kindergarten und Hort zur Unterstützung der Arbeit mit Kindern aus Familien mit Asylhintergrund und Fluchterfahrung.
  • Das IFP hat darüber hinaus die Handreichung „Asylbewerberkinder und ihre Familien in Kindertageseinrichtungen – Informationen für Kindertageseinrichtungen in Bayern“ herausgegeben. Sie enthält Leitlinien für die Praxis zum pädagogischen Umgang mit Asylbewerberkindern und Kindern aus Kriegsgebieten in Kindertageseinrichtungen.
  • Die Pädagogischen Qualitätsbegleitungen (Modellversuch „Pädagogische Qualitätsbegleitung in Kindertageseinrichtungen (PQB)“ 2016-2018) begleiten und coachen die Einrichtungen auch bei der pädagogischen Arbeit mit Kindern von Asylbewerbern.

Darüber hinaus werden in Bayern seit 15 Jahren Kinder mit Migrationshintergrund, die mehrsprachig aufwachsen und die deutsche Sprache nicht bzw. noch unzureichend beherrschen, im Vorkurs Deutsch im Elementarbereich zusätzlich gefördert, um bei Schuleintritt über ausreichende Deutschkenntnisse zu verfügen. Es erfolgt eine gezielte individuelle Sprachbildung der Kinder in Kleingruppen zusätzlich zur alltagsintegrierten sprachlichen Bildung. Ab September 2013 wurden die „Vorkurse Deutsch 240“ für alle Kinder in Kindertageseinrichtungen mit zusätzlichem Unterstützungsbedarf im Deutschen geöffnet. Das Bayerische Integrationsgesetz (BayIntG) sieht ab 1. August 2017 nicht nur für die bereits durch das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Einrichtungen, sondern für alle Kindertageseinrichtungen in Bayern das Angebot eines „Vorkurses Deutsch 240“ für jene Kinder vor, deren Sprachstandserhebung erwarten lässt, dass ihre Deutschkenntnisse für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der Grundschule nicht ausreichend sind (Art. 5 und Art. 19 Abs. 1 Nr. 2 BayIntG sowie Art 12 Abs. 2 und Art 19 Nr. 10 BayKiBiG).

Die Handreichung „Vorkurs Deutsch 240 – Eine Handreichung für die Praxis“ gibt klare Hinweise und Orientierung zur Vorkursdurchführung. Sie besteht aus den drei Modulen A („Rechtlich-curriculare Grundlagen“), B (Prozessbegleitende Sprachstandserfassung und methodisch-didaktische Grundlagen) und C („Toolbox zum Vorkurs“).Die Thematik „Kinder aus Flüchtlings- und asylsuchenden Familien“ wurde aufgegriffen und in allen Modulen berücksichtigt. Die Handreichung steht als Download wie auch als Printversion zur Verfügung und kann kostenlos über das Broschüren-Bestellportal der Staatsregierung bezogen werden. Um Kindertageseinrichtungen und Grundschulen bei der Durchführung der „Vorkurse Deutsch 240“ zu unterstützen und die Effektivität der Vorkurse zu erhöhen, werden seit 2014 bayernweit gemeinsame Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Fachkräfte und Lehrkräfte durchgeführt.

Welche Betreuungsangebote gibt es in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Kinder und welche Standards gelten für deren Betriebserlaubnis?

In den meisten Aufnahmeeinrichtungen wird i. d. R. von der Asylsozialberatung eine Kinderbetreuung organisiert. Es bestehen verschiedene niedrigschwellige Angebote wie Eltern-Kind-Gruppen, Spieltreffs oder auch sog. Brückenangebote. Vor allem bei Kindern mit Bleibeperspektive wird auch eine Betreuung in einer Regeleinrichtung angestrebt.

Kinder und welche Standards gelten für deren Betriebserlaubnis? In den meisten Aufnahmeeinrichtungen wird i. d. R. von der Asylsozialberatung eine Kinderbetreuung organisiert. Es bestehen verschiedene niedrigschwellige Angebote wie Eltern-Kind-Gruppen, Spieltreffs oder auch sog. Brückenangebote. Vor allem bei Kindern mit Bleibeperspektive wird auch eine Betreuung in einer Regeleinrichtung angestrebt. Das Erfordernis einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII dient der Sicherung des Kindeswohls. Auch wenn in Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 Abs. 3 AsylbLG § 45 SGB VIII nicht gilt, ist der öffentliche Schutzauftrag zu erfüllen, wenn Kinder aufgrund von Betreuungsangeboten aus der Obhut der Eltern entzogen sind und ein öffentliches Schutzbedürfnis eintritt. Die zuständige Aufsichtsbehörde (Regierung) hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass ihr Änderungen umgehend mitgeteilt werden. Außerdem ist der Betrieb der Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen, damit diese ihren Schutzauftrag aus § 8 a SGB VIII erfüllen kann.

Ab wann können Flüchtlingskinder eine Kita besuchen?

Kinder aus Gemeinschaftsunterkünften, wohin sie spätestens sechs Monate nach Einreise kommen sollen, haben in Berlin unabhängig vom Alter einen Anspruch auf eine Teilzeitbetreuung (5 bis 7 Stunden täglich).

Wer informiert die Familien über ihr Recht auf einen Kitaplatz?

Information in einfacher Sprache in acht Sprachen übersetzt. Information für Personal in Erstaufnahme- und Folgeunterkünften. Bescheinigung für die Beantragung eines Kita-Gutscheins.

Wie viele Flüchtlingskinder besuchen schon eine Kita?

Stand Dezember 2015: 598 (rund 20% der Kinder in den Berliner Gemeinschaftsunterkünften.

Welche Beratung bekommen Kitas für die Arbeit mit Flüchtlingskindern?

Das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) bietet einschlägige Fortbildungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch als Inhouse-Schulungen an.

Welche Betreuungsangebote gibt es in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Kinder und welche Standards gelten für deren Betriebserlaubnis?

  • Keine Auskunft zu Erstaufnahmeeinrichtungen.
  • Kinderbetreuung in Gemeinschaftsunterkünften ist durch die Betreiber zu gewährleisten; dies gilt für alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 0 bis 18 Jahren. Zu den Qualitätsanforderungen einer Flüchtlingsunterkunft gehört, dass für die Kinder der Einrichtung mindestens ein Spielraum in ausreichender Größe und mit kindgerechter Ausstattung einzurichten ist.
  • Standards gelten keine.

Ab wann können Flüchtlingskinder eine Kita besuchen?

Anfrage wurde nicht beantwortet.

Wer informiert die Familien über ihr Recht auf einen Kitaplatz?

Anfrage wurde nicht beantwortet.

Wie viele Flüchtlingskinder besuchen schon eine Kita?

Anfrage wurde nicht beantwortet.

Welche Beratung bekommen Kitas für die Arbeit mit Flüchtlingskindern?

Anfrage wurde nicht beantwortet.

Welche Betreuungsangebote gibt es in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Kinder und welche Standards gelten für deren Betriebserlaubnis?

Anfrage wurde nicht beantwortet.

Ab wann können Flüchtlingskinder eine Kita besuchen?

Keine Information angegeben

Wer informiert die Familien über ihr Recht auf einen Kitaplatz?

Unter www.kinderbetreuungskompass.de sind viele Informationen zu finden. Zum Jahresbeginn werden alle Bremer Eltern persönlich angeschrieben, deren Kinder im Zeitraum zwischen 01.08. und 31.07. der beiden Vorjahre geboren wurden.

Wie viele Flüchtlingskinder besuchen schon eine Kita?

Nicht bekannt.

Welche Beratung bekommen Kitas für die Arbeit mit Flüchtlingskindern?

Die Konzepte zur Betreuung von Kindern mit Fluchterfahrung werden mit Blick auf das neue Kindergartenjahr aktuell in Kooperation mit den Trägern der Einrichtungen abgestimmt.

Welche Betreuungsangebote gibt es in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Kinder und welche Standards gelten für deren Betriebserlaubnis?

Die Träger der Erstaufnahmeeinrichtungen bieten standortbezogen Spiel- und Freizeitangebote für Kinder und deren Familien, insbesondere Mütter und ihre Kinder an. Für diese Angebote ist eine Betriebserlaubnis des LJA nicht nötig.

Ab wann können Flüchtlingskinder eine Kita besuchen?

In öffentlich rechtlicher Unterbringung bzw. in einer Folgeunterkunft lebende Kinder haben dieselben Rechtsansprüche auf Kindertagesbetreuung wie alle anderen in Hamburg lebenden Kinder, d.h. auf eine fünfstündige Betreuung mit Mittagessen pro Tag, wenn es mindestens ein Jahr alt und noch nicht eingeschult ist.

Wer informiert die Familien über ihr Recht auf einen Kitaplatz?

Das Sozialmanagement der Unterkünfte informiert. Broschüre "Ein Platz für unser Kind"

Wie viele Flüchtlingskinder besuchen schon eine Kita?

Ca. 35-40 % der in öffentlich-rechtlicher bzw. in Folgeunterkünften lebenden, noch nicht schulpflichtigen Kinder.

Welche Beratung bekommen Kitas für die Arbeit mit Flüchtlingskindern?

Das Sozialpädagogische Aus- und Fortbildungszentrum der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration sowie alle Kita-Träger und -Verbände bieten Fort- und Weiterbildungsangebote zum Thema Flucht und Migration an. Auf folgender Webseite erhalten Fachkräfte aus Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege darüber hinaus fachliche Informationen rund um die Betreuung von Kindern mit Fluchterfahrung: www.hamburg.de/fluechtlingskinder

Welche Betreuungsangebote gibt es in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Kinder und welche Standards gelten für deren Betriebserlaubnis?

Ab einer bestimmten Kinderzahl werden in Erstaufnahmeeinrichtungen sogenannte halboffene Kinderbetreuungsangebote eingerichtet. Die Angebote im Umfang von rund vier Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche richten sich an Kinder von drei Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht und bieten diesen entwicklungsfördernde Angebote.Um Eltern mit kleinen Kindern unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus und der Verweildauer einen Zugang zu Spiel-, Kontakt- und Unterstützungsangeboten zu ermöglichen, können in Erstaufnahmeeinrichtungen vom Träger der halboffenen Betreuung sogenannte Elterncafés eingerichtet werden. Das Angebot richtet sich an fünf Wochentagen für ca. 2,5, Stunden täglich an Eltern mit Kindern im Alter von 0 Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht. Aufgrund der spezifischen Gegebenheiten sowie der hohen Fluktuation in einer Erstaufnahmeeinrichtung haben die halboffenen Betreuungsangebote nicht den konkretisierten Bildungs- und Erziehungsauftrag wie die auf Kontinuität ausgelegte Kindertagesbetreuung in einer Regel-Kita. Vor diesem Hintergrund erfolgt auch keine Festlegung detaillierter fachlicher Standards (z.B. Personal, Räume) wie im Hamburger Kita-Gutscheinsystem.

Ab wann können Flüchtlingskinder eine Kita besuchen?

Nachdem die Kinder mit ihren Familien die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen haben und auf die Kommunen aufgeteilt wurden, besteht der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz nach § 24 SGB VIII sowie das Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich eines Betreuungsangebotes nach § 5 SGB VIII .

Wer informiert die Familien über ihr Recht auf einen Kitaplatz?

Es gilt die Beratungspflicht der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 24 Abs. 5 SGB VIII . Broschüre „Kinder in Kindertageseinrichtungen – Information für Eltern im Rahmen des Asylverfahrens“.

Wie viele Flüchtlingskinder besuchen schon eine Kita?

Nicht bekannt.

Welche Beratung bekommen Kitas für die Arbeit mit Flüchtlingskindern?

Modellprojekt „Vielfalt in Kitas – Inklusive Bildung im Sozialraum“. 8 Fachveranstaltungen in den verschiedenen Regionen Hessens mit dem Titel: „Kinder aus Flüchtlingsfamilien und der BEP- Chance und Herausforderung für die Kita“.

Welche Betreuungsangebote gibt es in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Kinder und welche Standards gelten für deren Betriebserlaubnis?

In allen Einrichtungen der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung stehen Kinderbetreuungsangebote und Spielstuben zur Verfügung. § 45 SGB VIII gilt nach § 44 Abs. 3 AsylG nicht für Aufnahmeeinrichtungen. Allerdings müssen hier vergleichbare Schutzvorkehrungen getroffen werden, weil andernfalls im Hinblick auf die allgemeine Schutzpflicht des Staates gegenüber Kindern und Jugendlichen verfassungsrechtliche Einwände geltend gemacht werden könnten, denn die Schutzpflicht betrifft nicht nur deutsche Staatsangehörige.

Ab wann können Flüchtlingskinder eine Kita besuchen?

Anfrage wurde nicht beantwortet.

Wer informiert die Familien über ihr Recht auf einen Kitaplatz?

Anfrage wurde nicht beantwortet.

Wie viele Flüchtlingskinder besuchen schon eine Kita?

Anfrage wurde nicht beantwortet.

Welche Beratung bekommen Kitas für die Arbeit mit Flüchtlingskindern?

Anfrage wurde nicht beantwortet.

Welche Betreuungsangebote gibt es in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Kinder und welche Standards gelten für deren Betriebserlaubnis?

Anfrage wurde nicht beantwortet.

Ab wann können Flüchtlingskinder eine Kita besuchen?

Für die Kindertagesbetreuung gilt: Flüchtlingskinder haben denselben Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz vom vollendeten ersten Lebensjahr an wie alle Kinder in Kita besuchen? Deutschland. In der Regel wird dieser erst nach Verlassen der Erstaufnahmeeinrichtung und Zuweisung zu einer Kommune gewährt. ( Quelle )

Wer informiert die Familien über ihr Recht auf einen Kitaplatz?

Erfolgt auf kommunaler Ebene.

Wie viele Flüchtlingskinder besuchen schon eine Kita?

Auf Landesebene nicht bekannt.

Welche Beratung bekommen Kitas für die Arbeit mit Flüchtlingskindern?

Zuständig für die Fachberatung von Kindertageseinrichtungen sind die Träger von Kindertageseinrichtungen bzw. der örtliche Träger der Kinder und Jugendhilfe.

Welche Betreuungsangebote gibt es in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Kinder und welche Standards gelten für deren Betriebserlaubnis?

Angebote der Kindertagesbetreuung in Erstaufnahmeeinrichtungen fallen nicht unter das SGB VIII sondern unter das Asylrecht.

Ab wann können Flüchtlingskinder eine Kita besuchen?

Die frühkindliche Bildung ist ein wichtiger Schritt für eine gelingende Integration der Kinder und Familien mit Fluchterfahrung. Sobald Kinder aus Flüchtlingsfamilien nach ihrem Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung einer Kommune zugewiesen sind, haben sie ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.

Sofern eines oder mehrere Bedarfskriterien des § 24 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII erfüllt sind, besteht auch für Kinder unter einem Jahr ein Anspruch auf Tagesbetreuung. Der Umfang der Betreuung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

Aus verschiedenen Gründen besuchen Kinder aus Familien mit Fluchterfahrung nicht immer unmittelbar ein Regelangebot in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Dies kann zum Beispiel auf Sprachbarrieren oder belastende Erfahrungen zurückzuführen sein. Aus diesem Grund fördert das Land NRW die sogenannten „Brückenprojekte“ mit dem Sonderprogramm der „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“. Mit den Brückenprojekten soll vor allem zugeschnitten auf die individuellen Bedarfe der Familien mit Fluchthintergrund vor Ort geholfen werden. Daher sind die Projekte als niedrigschwellige Betreuungsangebote angelegt und sollen die Kinder und Eltern auch an institutionalisierte Formen der Kindertagesbetreuung heranführen. Die Kinder werden innerhalb dieser Betreuungsangebote nach ihren individuellen Bedürfnissen gefördert. So gibt es zum Beispiel pädagogisch begleitete Eltern-Kind-Gruppen oder mobile Angebote.

Wer informiert die Familien über ihr Recht auf einen Kitaplatz?

Informationen zur Kindertagesbetreuung und zur Umsetzung des Rechtsanspruchs können Eltern in vielfältiger Form erhalten u.a. auch in direktem Kontakt mit Trägern von Kindertageseinrichtungen. Auf dem Serviceportal des Landes KiTa.NRW.de finden Eltern eine Broschüre in zwölf verschiedenen Sprachen, in der in kompakter Form grundlegende Information zusammengestellt sind. Auch die örtlichen Jugendämter vor Ort kommen ihrer Aufgabe nach, Eltern über den Anspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz zu informieren.

Wie viele Flüchtlingskinder besuchen schon eine Kita?

Das Merkmal „Fluchthintergrund“ wird in der Statistik nicht gesondert erfasst.

Welche Beratung bekommen Kitas für die Arbeit mit Flüchtlingskindern?

Zur Unterstützung des pädagogischen Personals in den Kindertageseinrichtungen im Zusammenhang mit der Betreuung von Kindern aus Familien mit Fluchterfahrung fördert das Land NRW Fachberatung bei den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege.

Darüber hinaus werden auf dem landeseigenen Serviceportal KiTa.NRW.de Informationsmaterialien für das Betreuungspersonal in der Kindertagesbetreuung veröffentlicht. Es handelt sich um speziell im Hinblick auf die Betreuung und Förderung von Kindern mit Fluchterfahrung entwickelte Arbeitshilfen wie Steckbriefe und Informationen zu Herkunftsländern. Eine Elternbroschüre in zwölf Sprachen richtet sich darüber hinaus an Eltern und gibt in kompakter Form allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung.

Die nordrhein-westfälischen Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe führen kontinuierlich für Fachberatungen sowie das pädagogische Betreuungspersonal in den Kindertageseinrichtungen Fachveranstaltungen wie Fortbildungen oder Fachtagungen zu dem Themenkomplex „Kinder mit Fluchterfahrung“ durch.

Welche Betreuungsangebote gibt es in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Kinder und welche Standards gelten für deren Betriebserlaubnis?

In Unterbringungseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Betrieb einer Kinderspielstube unter Einsatz von geeignetem pädagogischem Personal vorgesehen. Diese Angebote sollen montags bis freitags für jeweils 5 Stunden vorgehalten werden. Im Regelfall ist für diese Angebote keine Betriebserlaubnis erforderlich, da die Eltern während des Betreuungsangebotes im Haus anwesend und rufbereit sind.

Ab wann können Flüchtlingskinder eine Kita besuchen?

Kinder aus Flüchtlingsfamilien haben nach §24 SGB VIII einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, wenn die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2, also die Voraussetzung des "gewöhnlichen Aufenthalts", gegeben sind. Das ist dann anzunehmen, wenn Asylbewerber in das landesinterne Verteilungsverfahren kommen. Dann verlassen sie die Aufnahmeeinrichtung und werden einer Gemeinde für die Dauer der Durchführung des Asylverfahrens zugewiesen.

Wer informiert die Familien über ihr Recht auf einen Kitaplatz?

Uns liegen keine Informationen darüber vor, ob Eltern in den Erstaufnahmeeinrichtungen oder später, wenn sie in einer Gemeinde leben, über den Rechtsanspruch ihrer Kinder im Besonderen informiert werden.

Wie viele Flüchtlingskinder besuchen schon eine Kita?

Nicht bekannt.

Welche Beratung bekommen Kitas für die Arbeit mit Flüchtlingskindern?

Das Landesjugendamt ist im Rahmen seines Auftrags zu Schutz von Kindern in Einrichtungen u.a. zuständig für die Beratung von Jugendämtern, Trägern und Einrichtungen. Speziell zur Arbeit mit Flüchtlingskindern können sich Kindertagesstätten zusätzlich über sog. "Runde Tische", verteilt in ganzen Land, mit Grundschulen und weiteren Institutionen vernetzen und sich Unterstützung holen. Weitere Informationen über Beratungsstellen, hilfreiche Adressen, Fortbildungsmöglichkeiten, Materialien und Filme sowie Elternbriefe in verschiedenen Sprachen erhalten Kindertagesstätten über die Flüchtlingsseite des Kitaservers unter www.kita-bildung.de

Welche Betreuungsangebote gibt es in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Kinder und welche Standards gelten für deren Betriebserlaubnis?

In vielen Erstaufnahmeeinrichtungen werden Eltern-Kind-Gruppen bzw. Spiel- und Lerngruppen angeboten. Standards gibt es keine.

Ab wann können Flüchtlingskinder eine Kita besuchen?

Ab Erstaufnahme.

Wer informiert die Familien über ihr Recht auf einen Kitaplatz?

Die Eltern werden in der einen im Saarland bestehenden Erstaufnahmeeinrichtung über die Möglichkeiten und Ansprüche in Bezug auf Kindertagesbetreuung informiert. Darüber hinaus informieren die jeweils aufnehmenden Kommunen.

Wie viele Flüchtlingskinder besuchen schon eine Kita?

Nicht bekannt.

Welche Beratung bekommen Kitas für die Arbeit mit Flüchtlingskindern?

Das Landesjugendamt des Saarlandes bietet entsprechende Fort- und Weiterbildungen für Fachkräfte der Kitas an; das Ministerium für Bildung und Kultur fördert ein Modellprojekt eines freien Trägers mit dem Thema "Traumatisierte Flüchtlingskinder in KiTas".

Welche Betreuungsangebote gibt es in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Kinder und welche Standards gelten für deren Betriebserlaubnis?

In unmittelbarer Nähe der Erstaufnahmeeinrichtung wird eine KiTa betrieben, die grundsätzlich auch Plätze für Kinder aus der Erstaufnahmeeinrichtung vorhält, aber auch für Kinder aus dem übrigen Wohnumfeld. Diese KiTa besitzt eine Betriebserlaubnis gem. §45 SGB VIII .

Ab wann können Flüchtlingskinder eine Kita besuchen?

Mit der Zuweisung in einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt hat jedes Kind ein Recht auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung.

Wer informiert die Familien über ihr Recht auf einen Kitaplatz?

Die Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V. und die Integrationsbeauftragte der Landesregierung Sachsen-Anhalt informieren in der Broschüre "Ankommen und Mehr", die in mehreren Sprachen erschienen ist. In den Landkreisen und kreisfreien Städten unterstützen insbesondere Sozialarbeiter, ehrenamtliche Helfer und Integrationslotsen bei der Suche nach einem Platz.

Wie viele Flüchtlingskinder besuchen schon eine Kita?

Hierzu liegen derzeit keine landesweiten Angaben vor. Das Landesjugendamt veranlasst zum Stichtag 01.03.2016 eine Erhebung zur Anzahl der Flüchtlingskinder nach Altersgruppen, die einen Platz in einer Tageseinrichtung belegen.

Welche Beratung bekommen Kitas für die Arbeit mit Flüchtlingskindern?

Im Rahmen des Fortbildungsprogramms für sozialpädagogische Fachkräfte des Landesverwaltungsamtes werden entsprechende Veranstaltungen angeboten. Programm "Willkommenskitas". Integrationsbeauftragte und Kultusministerium fördern die Servicestelle "Interkulturelles Lernen in Kitas und Schulen" in Trägerschaft des Landesnetzwerks der Migrantenorganisationen (LAMSA). Die Servicestelle wird landesweit Kitas und Schulen beraten, begleiten und methodisch unterstützen.

Welche Betreuungsangebote gibt es in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Kinder und welche Standards gelten für deren Betriebserlaubnis?

Für Angebote in Erstaufnahmeeinrichtungen ist das Ministerium für Inneres und Sport zuständig. Bei der Kinderbetreuung in den Zentralen Anlaufstellen (ZAST) handelt es sich nicht um Einrichtungen im Sinne des Kinderförderungsgesetzes.

Ab wann können Flüchtlingskinder eine Kita besuchen?

Die Frage des Zugangs von Flüchtlingskindern zu diesem Förderungsangebot beurteilt sich nach §6 Abs. 2 SGB VIII . Anmerkung MSt KRK: §6 Abs. 2 SGB VIII regelt, dass Ausländer Leistungen des SGB VIII nur beanspruchen können, wenn sie rechtmäßig oder auf Grund einer ausländerrechtlichen Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Laut Meysen et. Al. bedeutet dies ab der Einreise.

Wer informiert die Familien über ihr Recht auf einen Kitaplatz?

Beratungsanspruch haben ausschließlich Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis, unabhängig vom Aufenthaltsgrund. Relativ flächendeckend werden im Freistaat Sachsen Asylsuchende seit rund zwei Jahren durch Flüchtlingssozialarbeiter unterstützt und begleitet.

Wie viele Flüchtlingskinder besuchen schon eine Kita?

Nur punktuelle Kenntnis: In Chemnitz besuchen 119 Flüchtlingskinder im Krippen- und Kindergartenalter eine Kindertagesbetreuung, was einem Anteil von 28,9% der Flüchtlingskinder entspricht. In Dresden besuchen insgesamt ca. 250 Flüchtlingskinder eine Kindertageseinrichtung, im Landkreis Bautzen sind es gegenwärtig 132 Flüchtlingskinder. Im Vorschulalter sind 20 % der Flüchtlingskinder in Betreuung, im Hortalter 33,5 %. Im Landkreis Nordsachsen besuchen 123 von 233 Flüchtlingskindern der Altersgruppe 0 bis 11 Jahre eine Kindertageseinrichtung, also 52,8 %.

Welche Beratung bekommen Kitas für die Arbeit mit Flüchtlingskindern?

Projekt "Willkommenskitas". Regelmäßig werden für die Erzieherinnen und Erzieher (offen auch für Erzieherinnen und Erzieher, die nicht in Willkommenskitas arbeiten) Schulungen angeboten.

Welche Betreuungsangebote gibt es in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Kinder und welche Standards gelten für deren Betriebserlaubnis?

Seitens des Sächsischen Staatsministeriums des Innern bzw. der Landesdirektion Sachsen gibt es Verträge mit den Betreibern der Einrichtungen, die allgemein die Aufgabe der sozialen Betreuung benennen. Der Betreiber hat allerdings ausdrücklich Freizeitangebote (auch für Kinder) in der Aufnahmeeinrichtung bereitzustellen. Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber sind keine Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Sie unterstehen der Aufsicht des Sächsischen Ministeriums des Innern. §45 SGB VIII findet insoweit keine Anwendung, auch wenn dort vergleichbare Schutzvorkehrungen zu treffen sind.

Ab wann können Flüchtlingskinder eine Kita besuchen?

Nach der Verteilung der Flüchtlingsfamilien auf die Kommunen erfolgt die Zuteilung zu einer Kita wie bei anderen Bürgerinnen und Bürgern über die zuständige Gemeinde.

Wer informiert die Familien über ihr Recht auf einen Kitaplatz?

Informationen hierzu erhalten Eltern bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen.

Wie viele Flüchtlingskinder besuchen schon eine Kita?

Nicht bekannt.

Welche Beratung bekommen Kitas für die Arbeit mit Flüchtlingskindern?

Die Unterstützungsmaßnahmen zum Thema „Traumapädagogik und Integration von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Hort, Krippe, Kindergarten)“ für die pädagogischen Fachkräfte umfassen sowohl eine Weiterbildung in „Traumapädagogik“ als auch eine einrichtungsspezifische Beratung und Supervision.

Welche Betreuungsangebote gibt es in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Kinder und welche Standards gelten für deren Betriebserlaubnis?

In den meisten Erstaufnahmeeinrichtungen stehen sog. Spielstuben zur Verfügung als erstes niedrigschwelliges Betreuungsangebot. Es gelten keine Standards.

Ab wann können Flüchtlingskinder eine Kita besuchen?

Ab Vollendung des ersten Lebensjahres besteht für ein Kind der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege, sofern es bzw. seine Eltern eine Aufenthaltserlaubnis haben (z. B. aufgrund der Anerkennung als Asylberechtigte) oder sie als Asylbewerber die Aufnahmeeinrichtung verlassen haben oder eine Abschiebung nach § 60a Aufenthaltsgesetz ausgesetzt ist (Besitz einer Duldung). Dieser Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kita bzw. in Kindertagespflege besteht, wenn die Familien spätestens nach sechs Monaten aus der Erstaufnahmeeinrichtung in eine Anschlussunterkunft ziehen. Ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in eine Anschlussunterkunft haben die Eltern von Asylbewerberkindern zudem Anspruch auf die sogenannte wirtschaftliche Jugendhilfe nach § 90 SGB VIII, d.h., die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung werden auf Antrag bei fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit durch das Jugendamt übernommen. Für den Umfang dieses Anspruchs gelten für Flüchtlingskinder dieselben Grundsätze wie für andere Kinder: in Thüringen gilt § 2 ThürKitaG.

Wer informiert die Familien über ihr Recht auf einen Kitaplatz?

Die aufnehmende Kommune, in der das Kind der Flüchtlingsfamilie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat (Wohnsitzgemeinde), ist verantwortlich für die Bereitstellung eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung (§ 17 Abs. 1 ThürKitaG). Von Seiten des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport wurde zur Unterstützung eine mehrsprachige Information "Miteinander im Kindergarten" herausgegeben. Die Information für ausländische Eltern ist in einfacher Sprache verfasst und in relevante Sprachen der Ausgangsländer übersetzt. Publikation im Dezember 2015. Eine Ausreichung der Information erfolgte insbesondere in Erstaufnahmeeinrichtungen aber auch in den Sozialämtern und Gemeinschaftsunterkünften.

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Wie viele Flüchtlingskinder besuchen schon eine Kita?

Zur Umsetzung der Thüringer Richtlinie zur Förderung der Thüringer Kommunen bei der Integration von Flüchtlingen vom 26.08.2016 wurde durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bei den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte die Anzahl der Kinder mit Fluchterfahrung im Alter zwischen 0 Jahren bis 6,5 Jahren, die nach dem 1. Januar 2015 in eine Kindertageseinrichtung aufgenommen wurden und dort zum Stichtag 1. Juni 2016 betreut werden, abgefragt. Die Abfrage erfolgte zu folgenden Merkmalen: a) Kinder in Kindertageseinrichtungen, deren Eltern Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und b) Kinder in Kindertageseinrichtungen, deren Eltern anerkannte Flüchtlinge sind und deshalb Leistungen nach SGB II beziehen.

Insgesamt handelt es sich nach Angaben der Jugendämter am 1. Juni 2016 um 1.369 Kinder in Thüringer Kindertageseinrichtungen. Derzeit läuft die Abfrage zum Stichtag 31. Januar 2017.

Weitere Daten zu geflüchteten Familien können beim Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Referat 22 | Migration, Integration, Landesintegrationsbeirat, Projektförderung erfragt werden.

Welche Beratung bekommen Kitas für die Arbeit mit Flüchtlingskindern?

Handreichung „Kinder aus Flüchtlingsfamilien in Kindertageseinrichtungen“ als Online-Download publiziert am 28.08.2015, seither laufend aktualisiert, mit dem Ziel, Kindertageseinrichtungen und ihre Partner über fachliche Hintergründe und gute Beispiele zur Betreuung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien in Thüringen zu informieren und handlungsleitend für den Umgang mit den Kindern und deren Familien in Kitas zu sein. Download PDF

Kita-Aufsicht und die Fachberatung vor Ort berät Einrichtungen und Träger intensiv bei der Betreuung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien. Um bauliche und räumliche Engpässe zu überbrücken, können Ausnahmegenehmigungen im Hinblick auf die Flächenanforderungen des ThürKitaG erteilt werden.

Durch das Landesfortbildungsinstitut (ThILLM) werden bedarfsgerecht Qualifizierungen angeboten, z.B. Diversity-Training, Professionalisierungskurse traumatisierte Kinder und Familien, Zusammenarbeit mit Eltern, Willkommenskultur an Einrichtungen 2017 soll mit der Kindersprachbrücke Jena e.V. eine Informations- und Beratungsstelle für sprachliche und kulturelle Vielfalt an Bildungseinrichtungen eingerichtet werden. Die Kindersprachbrücke berät bereits aktuell Kindertageseinrichtungen in ganz Thüringen insbesondere bei der Arbeit mit Kindern und Familien aus anderen Kulturen und mit nichtdeutscher Muttersprache.

Welche Betreuungsangebote gibt es in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Kinder und welche Standards gelten für deren Betriebserlaubnis?

Informationen zu familienunterstützenden Leistungen können beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie erfragt werden. Informationen zu Erstaufnahmeeinrichtungen im Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz 4, 99423 Weimar. Ansprechpartner: Kai Philipps, kai.philipps@tlvwa.thueringen.de , Tel: 0361/3773 7609.

Welchen Zugang haben geflüchtete Kinder zu Kitas?

Der Zugang zu Kindertageseinrichtungen (Kitas) ist in Deutschland bundeseinheitlich geregelt. Auch geflüchtete Kinder ab einem Jahr haben einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Dieser ist in § 24 des Sozialgesetzbuches VIII geregelt. Für Kinder zwischen einem und sechs Jahren müssen die Kommunen Plätze in Kindertageseinrichtungen bereitstellen. Dabei sind sie an gesetzliche Vorgaben des Bundes und des jeweiligen Bundeslandes gebunden. Für eine Planung der bereitzustellenden Plätze fehlen in den meisten Ländern jedoch grundlegende Daten. In der Deutschlandkarte finden Sie die Ergebnisse der Befragungen, die die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention bei den Sozial- und Kultusministerien der Länder in 2016 und in 2017 durchgeführt hat.

Hintergrund

Für alle Kinder in Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention gemäß Artikel 2 Gültigkeit, auch für geflüchtete Kinder. Artikel 22 der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK, die Konvention) stellt klar, dass ein geflüchtetes Kind "angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung der Rechte erhalten muss". In den Artikeln 28 und 29 der UN-KRK ist das Recht auf Bildung garantiert. Deutschland muss diese Rechte gewährleisten, da es sich mit der Ratifikation der UN-Kinderrechtskonvention dazu verpflichtet hat. Artikel 4 der UN-KRK regelt die rechtliche Umsetzung der Konvention in nationales Recht und enthält eine unmittelbare Verpflichtung der Vertragsstaaten zur Verwirklichung aller in der Konvention enthaltenen Rechte. Die UN-KRK ist seit dem 5. April 1992 für Deutschland in Kraft und gilt seit dem 15.Juli 2010 ohne Einschränkungen.

Ein Kita-Besuch sollte geflüchteten Kindern möglichst schnell und ohne große Hindernisse ermöglicht werden. Denn Kitas bieten ihnen ein geschütztes Umfeld, einen strukturierten Ablauf und Bezugspersonen. Außerdem unterstützen Kitas die Kinder bei ihrer sprachlichen und kulturellen Integration.

Methode

Für die Befragung hat die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte die für Kinderbetreuung zuständigen Ministerien in allen sechzehn Bundesländern im Januar 2016 angeschrieben und Fragebögen übermittelt. Geantwortet haben 13 Sozial- oder Kultusministerien. Keine Antworten gab es aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen. Im Januar 2017 hat die Monitoring-Stelle den Ländern Gelegenheit gegeben, etwaige Änderungen mitzuteilen und über Entwicklungen zu berichten, Dies haben sechs Bundesländer genutzt.

Fazit

Die Umfrage hat deutlich gemacht, dass der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für Kinder ab einem Jahr für viele geflüchtete Kinder nicht erfüllt ist.

Die Bundesländer sind unterschiedlicher Ansicht, wann der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für Kinder ab einem Jahr greift. Hier ist eine Klarstellung der Bundesregierung notwendig: Sie muss deutlich machen, dass der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für geflüchtete Kinder unmittelbar ab dem Zuzug aus dem Ausland gilt und nicht erst mit der Zuweisung an eine Kommune, die oftmals Monate in Anspruch nehmen kann. Dies legt das Rechtsgutachten des Deutschen Jugendinstituts "Flüchtlingskinder und ihre Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege" und das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages WD 9 - 3000 - 012/16 dar. Dies gilt aus Sicht der Monitoring-Stelle insbesondere für Kinder aus sogenannten sicheren Herkunftsländern, da sie nach den letzten Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht gar keiner Kommune mehr zugewiesen werden.

Die Wichtigkeit eines Kita-Besuchs auch bereits für Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen ist in Hamburg und dem Saarland explizit anerkannt. Im Saarland ist beispielsweise eine Kita, die geflüchteten und deutschen Kinder offen steht, an die Erstaufnahmeeinrichtung angegliedert. Das ist sinnvoll, da neben dem Recht der Kinder auf Zugang zu Bildung, Eltern im Asylverfahren und bei der Registrierung zahlreiche Behördengänge machen oder Anhörungen besuchen müssen, die kein kindgerechtes Umfeld bieten.

Dass eine gezielte Informationen der Eltern und eine gute Infrastruktur einen positiven Einfluss auf die Betreuungsquote und den Zugang der Kinder zu ihrem Recht auf Bildung haben können, zeigen die unterschiedlichen Kita-Besuchsquoten in den verschiedenen Kommunen. Hamburg und der Landkreis Nordsachsen weisen hier doppelt so hohe Werte auf wie Berlin oder Bautzen und könnten daher als Beispiel für einen schnellen Kita-Zugang dienen.

Auch die Kindertageseinrichtungen selbst brauchen dringend Informationen über die Arbeit mit möglicherweise traumatisierten, meist nicht Deutsch sprechenden Kindern aus anderen Kulturen. Hier gibt es – so das Ergebnis der Befragung der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention – in den Bundesländern unterschiedliche Praxen.

Standards für Angebote in Erstaufnahmeeinrichtungen werden offenbar nur dann als notwendig erachtet, wenn diese in den Regelungsbereich der Kinder- und Jugendhilfe fallen. Das ist jedoch für die meisten Angebote in Erstaufnahmeeinrichtungen nicht zutreffend. Es wird daher in der Regel keine Notwendigkeit gesehen, die Schutzrechte von Kindern vorrangig zu behandeln. Allerdings gibt es auch hierzu gegenteilige Auffassungen. So ist hervorzuheben, dass Hessen der Ansicht ist, dass dennoch vergleichbare Schutzvorkehrungen getroffen werden müssen. Begründet wird dies mit der allgemeine Schutzpflicht des Staates gegenüber Kindern und Jugendlichen, die nicht nur deutsche Staatsangehörige betrifft und bei deren Nichteinhaltung verfassungsrechtliche Einwände geltend gemacht werden könnten.

Auch hier sollte der Bundesgesetzgeber Klarheit schaffen und Sorge tragen, dass die für Flüchtlingseinrichtungen im BMFSFJ erarbeiteten Mindeststandards für den Schutz von Kindern und Frauen gesetzlich verbindlich werden.