Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte macht sich für die Beachtung der Kinderrechte stark.

Dazu hat sie — basierend auf einer Kooperation mit dem Netzwerk Kinderrechte — National Coalition Deutschland e. V. und Save the Children Deutschland — die "Landkarte Kinderrechte" ins Leben gerufen. Wofür soll das gut sein, kann man sich fragen, hat die Bundesrepublik Deutschland doch die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Damit ist sie geltendes Recht. Doch nicht nur die Bundesregierung, auch die Bundesländer und die Kommunen sind mit der Ratifizierung der Kinderrechtskonvention Pflichtenträger_innen bei der Gewährleistung der Kinderrechte.

Die Kinderrechte müssen in nationales Recht überführt werden. In der föderalen Struktur ist die Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Und für viele Bereiche, die kinderrechtlich relevant sind, liegt die Zuständigkeit bei den Bundesländern. Dies betrifft zum Beispiel das Recht auf Bildung, da die Bundesländer die Hoheit über die Schulen haben, oder die Erstaufnahme von Flüchtlingen, unter denen sich viele Kinder befinden.