Kinderkommissionen der LandesparlamenteStand 2022

Anders als den meisten Erwachsenen ist Kindern und Jugendlichen in Deutschland der Zugang zu einer Interessensvertretung im Parlament nicht unmittelbar gegeben. Um sicherzugehen, dass die Belange, Ansichten, Meinungen und Interessen von Kindern und Jugendlichen in der parlamentarischen Arbeit berücksichtigt werden, hat der Deutsche Bundestag bereits 1988 eine Kinderkommission gegründet, die aus den Kinderpolitischen Sprecher*innen der einzelnen im Bundestag vertretenen Fraktionen besteht. Seit 2008 haben einzelne Bundesländer ähnliche Interessensvertretungen für Kinder und Jugendliche in ihren Landtagen eingerichtet.

Keine Kinderkommission vorhanden.

Kinderkommission des Bayerischen Landtages

Die Kinderkommission des Bayerischen Landtages wurde erstmals in der 16. Wahlperiode (2008–2013) eingesetzt.

Sie ist in ihrer Zusammensetzung paritätisch besetzt. Alle Fraktionen aus dem Landtag sind mit einer Person in der Kinderkommission vertreten und ihre Besetzung unterliegt nicht dem Mehrheitsprinzip.

Die Kinderkommission des Bayerischen Landtages tagt immer in den Sitzungswochen des Landtages mit Dienstagsplenum (ca. zwölfmal pro Jahr).

Für Beschlüsse der Kinderkommission bedarf es einer Dreiviertel-Mehrheit. Dies soll – unabhängig von den Mehrheitsverhältnissen der Fraktionen – der Kinderkommission ein Handeln im Sinne des Kindeswohls ermöglichen.

Derzeitige Vorsitzende der Kinderkommission des Bayerischen Landtages ist Frau Tanja Schorer-Dremel (CSU).

Die aktuellen Mitglieder der Kinderkommission sind der Website der Kinderkommission des bayerischen Landtages zu entnehmen.

Kontakt

Kinderkommission des Bayerischen Landtages
Bayerischer Landtag
81627 München

Telefon: 089 4126-0

E-Mail: kinderkommission@bayern.landtag.de

Keine Kinderkommission vorhanden.

Keine Kinderkommission vorhanden.

Keine Kinderkommission vorhanden.

Keine Kinderkommission vorhanden.

Keine Kinderkommission vorhanden.

Keine Kinderkommission vorhanden.

Kinder- und Jugendkommission Niedersachsen

Die Kinder- und Jugendkommission Niedersachsen wurde erstmals in der 17. Wahlperiode (2016, hier noch als Niedersächsische Kinderkommission) eingesetzt.

Die Kinder- und Jugendkommission ist beim für die Kinder- und Jugendhilfe zuständigen Ministerium Niedersachsens angesiedelt. Dieses beruft auf Vorschlag jeder der im Landtag vertretenen Fraktionen eine Person aus deren Mitte sowie eine Stellvertretung in die Kinder- und Jugendkommission. Darüber hinaus schlägt auch der Landesjugendhilfeausschuss aus seiner Mitte eine Person und eine Stellvertretung für die Berufung in die Kommission vor sowie weitere Personen, deren Anzahl jedoch die Menge der aus den Fraktionen berufenen Personen und der vom Landesjugendhilfeausschuss berufenen Person nicht übersteigen darf.

Die Kinder- und Jugendkommission Niedersachsen tagt in der Regel viermal pro Jahr.

Für Beschlüsse der Kinder- und Jugendkommission bedarf es, neben der Anwesenheit von mehr als der Hälfte ihrer Mitglieder, der einfachen Mehrheit.

Derzeitiger Vorsitzender der Kinder- und Jugendkommission ist Johannes Schmidt. Darüber hinaus hat die Kommission eine Geschäftsstelle und ist im Niedersächsischen Landesjugendamt angesiedelt. Geschäftsführerin ist Frau Heike Bludau.

Die aktuellen Mitglieder der Kommission sowie deren Geschäftsordnung sind der Website der Kinder- und Jugendkommission Niedersachsens zu entnehmen.

Kontakt

Landesjugendamt Niedersachsen
Niedersächsische Kinder- und Jugendkommission
Schiffgraben 30–32
30175 Hannover

Telefon: 0511 89 701-338

E-Mail: Heike.Bludau@ls.niedersachsen.de

Die Kinderkommission im Landtag Nordrhein-Westfalen soll zeitnah konstituiert werden.

Keine Kinderkommission vorhanden.

Keine Kinderkommission vorhanden.

Keine Kinderkommission vorhanden.

Keine Kinderkommission vorhanden.

Keine Kinderkommission vorhanden.

Keine Kinderkommission vorhanden.

Der Deutsche Bundestag war das erste Parlament in Deutschland, dass eine „Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder“ ins Leben gerufen hat. Und dies schon 1988 – ein Jahr bevor die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention überhaupt verabschiedet hat. Auf Länderebene folgten Bayern (2008) und Niedersachsen (2016) mit entsprechenden Einrichtungen. Auftrag der sogenannten Kinderkommissionen in den Landtagen und der Kinderkommission im Deutschen Bundestages ist es, Sorge dafür zu tragen, dass die Ansichten, Meinung und Interessen von Kindern und Jugendlichen im Parlament nicht ungehört oder unbeachtet bleiben. Sie stellen also eine Interessensvertretung für Kinder und Jugendliche durch Erwachsene dar: In der Kinderkommission des Deutschen Bundestages durch je ein Mitglied der im Bundestag Vertretenen Fraktionen, in der Kinderkommission des Bayerischen Landtages durch je ein Mitglied der im Landtag vertretenen Fraktionen und in der Kinder- und Jugendkommission in Niedersachsen darüber hinaus noch durch einige unabhängige ausgewiesene Expert*innen im Bereich der Kinder- und Jugendrechte.

Denn Kindern und Jugendlichen – anders als den meisten Erwachsenen – ist der Zugang zu einer Interessensvertretung im Parlament mangels aktiven und passiven Wahlrechts nicht so unmittelbar gegeben. So können die meisten Jugendlichen sich erst mit 16 Jahren an Landtagswahlen beteiligen. Auf Bundesebene sogar erst mit erlangen der Volljährigkeit (siehe dazu auch unsere Landkarte „Wahlberechtigung von unter Achtzehnjährigen in Deutschland“.

Blickt man auf die wenigen vorhandenen Kinderkommissionen in Deutschland, dann lässt sich insbesondere mit Blick auf die Kinderkommission des Deutschen Bundestages feststellen, dass es diesem Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in der Vergangenheit immer wieder möglich war, unabhängig von der Fraktionszugehörigkeit Empfehlungen an das Parlament zu geben. Zwar hat die Kinderkommission kein eigenständiges Antragsrecht, aber dennoch ist sie eine gewichtige Stimme im Parlament.

Aktuell (2022) plant auch das Bundesland Nordrhein-Westfalen eine Kinder- und Jugendkommission im Landtag einzurichten, so die Verlautbarung im Koalitionsvertrag aus 2022.