Welchen Zugang haben geflüchtete Kinder zu Schulen?Stand 2017

Bildungspolitik wird auf der Landesebene gemacht, daher gibt es große Unterschiede beim Zugang zu Bildung für geflüchtete Kinder. Das Recht auf Bildung ist in Artikel 28 und 29 der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK), die in Deutschland geltendes Recht ist, garantiert. Des Weiteren schreibt die UN-KRK ein Diskriminierungsverbot in Artikel 2 vor und betont in Artikel 22, dass der Vertragsstaat einem geflüchteten Kind die Wahrnehmung seiner Rechte ermöglichen muss.

Ab wann gilt die Schulpflicht für Flüchtlingskinder?

Sechs Monate nach ihrer Ankunft.

Welche Gründe gibt es für diese Frist?

Die Frist geht von der Überlegung aus, dass – oftmals traumatisierte – Kinder und Jugendliche, die sich erst einmal allein oder mit ihren Eltern in einer gänzlich neuen Umgebung zurecht finden müssen, nicht gleich mit einer — sanktionsbewehrten — Pflicht überzogen werden sollten.

Ab wann gilt das Schulzugangsrecht für geflüchtete Kinder?

Sind die Kinder und Jugendlichen in einer sog. vorläufigen Unterbringung, dann ist nach § 13 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes sicherzustellen, dass der Schulbesuch erfolgen kann.

Wie lange dauert es, bis die Kinder wirklich zur Schule gehen?

Da die Pflicht zum Schulbesuch für den Personenkreis sechs Monate nach Zuzug beginnt, wird dieser Pflicht bis auf Ausnahmen unmittelbar nachgekommen.

Wie wird die Schulbehörde über schulpflichtige geflüchtete Kinder informiert?

Die Meldebehörden der Kommune übermitteln den zuständigen Grundschulen (Schulbezirk) und den geschäftsführenden Schulleitungen der weiterführenden allgemein bildenden und der beruflichen Schulen die Daten der zugezogenen, schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen.

Wie sind die Regelungen mit der EU-Aufnahmerichtlinie und der UN-KRK vereinbar?

Aus der Landesverfassung ergibt sich die Möglichkeit, bereits vor Ablauf der sechs Monate bis zum Beginn der Schulpflicht eine Schule zu besuchen.

Anmerkung Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention: Der Jurist Dr. Lehner von der Uni Göttingen hat in einem Vortrag auf die menschenrechtliche Fundierung des Bildungszuganges hingewiesen und aus einer gleichlautenden Antwort des Kultusministeriums Baden-Württemberg zitiert. Er bezeichnet diese Antwort als rechtlich problematisch. Der in der Antwort aufgeführte Hinweis auf das Schulzugangsrecht reicht laut Dr. Lehner zumindest im Primarbereich nicht aus.

Ab wann gilt die Schulpflicht für Flüchtlingskinder?

Mit dem Beschluss des Bayerischen Integrationsgesetzes gilt die Schulpflicht ab 1.08.2017 laut Bayerischem Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) Art. 35 Abs. 2 für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer drei Monate nach dem Zuzug aus dem Ausland. Die Schulpflicht gilt nicht für Personen, die verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Schulaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Ausländerbehörde und dem Schulaufwandsträger einen früheren Schulbesuch gestatten.

Welche Gründe gibt es für diese Frist?

Diese Frist ist geboten, um Klarheit über den Aufenthaltsort zu gewinnen und Schulwechsel zu vermeiden.

Ab wann gilt das Schulzugangsrecht für geflüchtete Kinder?

Nicht geregelt.

Wie lange dauert es, bis die Kinder wirklich zur Schule gehen?

Frage wurde nicht beantwortet.

Wie wird die Schulbehörde über schulpflichtige geflüchtete Kinder informiert?

Den Datenaustausch für den Schulbesuch vor Ort regelt die Meldedatenverordnung.

Wie sind die Regelungen mit der EU-Aufnahmerichtlinie und der UN-KRK vereinbar?

Frage wurde nicht beantwortet.

Ab wann gilt die Schulpflicht für Flüchtlingskinder?

In Berlin knüpft die Schulpflicht nach § 41. Abs. 2 SchulG Bln daran an, dass den Kindern und Jugendlichen der Aufenthalt auf Grund eines Asylantrages gestattet ist oder sie geduldet werden.

Welche Gründe gibt es für diese Frist?

Es gibt keine Frist (s.Frage 1.)

Ab wann gilt das Schulzugangsrecht für geflüchtete Kinder?

Es besteht Schulpflicht (s.Frage 1.)

Wie lange dauert es, bis die Kinder wirklich zur Schule gehen?

Ziel der Senatsverwaltung ist es, schulpflichtige Kinder und Jugendliche so schnell wie möglich in einer Schule zu beschulen. Wartezeiten werden statistisch nicht erhoben, sind jedoch in Anbetracht rückläufiger Zahlen ankommender Geflüchteter nunmehr die große Ausnahme. Am ehesten treten sie noch im Bereich der Oberstufenzentren auf, da der Anteil der Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter den Geflüchteten sehr hoch ist.

Wie wird die Schulbehörde über schulpflichtige geflüchtete Kinder informiert?

Die Schulämter haben wie auch die Schulaufsichten in jeder Region Koordinierungsstellen für Willkommensklassen eingerichtet. Hier werden die Schulpflichtigen von den Eltern angemeldet und erfasst. Über das Verfahren zur Anmeldung wurden alle Betreiber von Unterkünften informiert und mit Handzetteln versorgt.

Wie sind die Regelungen mit der EU-Aufnahmerichtlinie und der UN-KRK vereinbar?

Die Berliner Rechtslage ist vollständig vereinbar mit diesen Vorschriften.

Ab wann gilt die Schulpflicht für Flüchtlingskinder?

Anfrage wurde nicht beantwortet.

Welche Gründe gibt es für diese Frist?

Anfrage wurde nicht beantwortet.

Ab wann gilt das Schulzugangsrecht für geflüchtete Kinder?

Anfrage wurde nicht beantwortet.

Wie lange dauert es, bis die Kinder wirklich zur Schule gehen?

Anfrage wurde nicht beantwortet.

Wie wird die Schulbehörde über schulpflichtige geflüchtete Kinder informiert?

Anfrage wurde nicht beantwortet.

Wie sind die Regelungen mit der EU-Aufnahmerichtlinie und der UN-KRK vereinbar?

Anfrage wurde nicht beantwortet.

Ab wann gilt die Schulpflicht für Flüchtlingskinder?

Die Schulpflicht beginnt mit Meldung in Bremen als Hauptwohnsitz. Die Schulpflicht ist an den Wohnsitz gekoppelt, nicht an den Aufenthaltsstatus; letzterer wird von der Senatorin für Kinder und Bildung nicht ermittelt. Kinder von Geflüchteten, die sich noch in zentralen Erstaufnahmestellen befinden, werden über Hauslehrkräfte der Senatorin für Kinder und Bildung in den Einrichtungen beschult.

Welche Gründe gibt es für diese Frist?

-

Ab wann gilt das Schulzugangsrecht für geflüchtete Kinder?

Das Schulzugangsrecht gilt mit Beginn des gewöhnlichen Aufenthalts in Bremen.

Wie lange dauert es, bis die Kinder wirklich zur Schule gehen?

Die Zuweisungen in Schulen von Kindern von Geflüchteten und unbegleiteten minderjährigen Ausländern erfolgt zentral über die Senatorin für Kinder und Bildung. Eine Zuweisung erfolgt zeitnah. Häufig erfolgen die Zuweisungen an Schulen innerhalb weniger Tage. Es kommt allerdings auch zu Verzögerungen bei der Aufnahme, die mehrere Wochen dauern können. Dies war insbesondere in der Zeit extrem hoher Zugangszahlen immer dann der Fall, wenn die Kapazitäten nicht schnell genug bedarfsgerecht ausgebaut werden konnten.

Wie wird die Schulbehörde über schulpflichtige geflüchtete Kinder informiert?

Um Geflüchteten die Suche nach einem Schulplatz für ihre Kinder zu erleichtern wurde ressortübergreifend ein gutes Unterstützungssystem aufgebaut. Die Übergangswohneinrichtungen melden der Senatorin für Kinder und Bildung umgehend nach Zugang schulpflichtige Kinder. Die Kommunikation erfolgt dann zunächst überwiegend von der Bildungsbehörde mit der Übergangswohneinrichtung. Eine andere Situation gibt es bei Kindern von Geflüchteten, die über die Familienzusammenführung nach Bremen kommen. Hier nehmen die Eltern Kontakt mit der Bildungsbehörde auf.

Wie sind die Regelungen mit der EU-Aufnahmerichtlinie und der UN-KRK vereinbar?

Die Regelungen sind mit der EU-Aufnahmerichtlinie und der UN-Kinderrechtskonvention vereinbar.

Ab wann gilt die Schulpflicht für Flüchtlingskinder?

Damit die zugewanderten Kinder möglichst schnell in Deutschland Fuß fassen können, gilt in Hamburg von Beginn des Aufenthalts die Schulpflicht.

Welche Gründe gibt es für diese Frist?

Frage wurde nicht beantwortet.

Ab wann gilt das Schulzugangsrecht für geflüchtete Kinder?

Frage wurde nicht beantwortet.

Wie lange dauert es, bis die Kinder wirklich zur Schule gehen?

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat es sich zum Ziel gesetzt, bereits in den Zentralen Aufnahmeeinrichtungen (ZEA) für alle Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter eine umgehende Beschulung vor Ort sicherzustellen. Nach Verlassen der Erstaufnahmeeinrichtung wird den Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren ein Platz in einer Vorbereitungsmaßnahme an einer Regelschule zugewiesen (Internationale Vorbereitungsklasse oder - falls noch keine Alphabetisierung erfolgt ist - Basisklasse). In der Regel erfolgt der Antritt des Schulbesuchs aber unmittelbar nach Zuweisung des Schulplatzes.

Wie wird die Schulbehörde über schulpflichtige geflüchtete Kinder informiert?

Die personenbezogenen Daten der in Hamburg mit Hauptwohnsitz gemeldeten Kinder und Jugendlichen werden automatisch an das Zentrale Schülerregister übermittelt und sind damit der Behörde für Schule und Berufsbildung bekannt. Anmerkung Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention: Sobald Geflüchtete in eine Aufnahmeeinrichtung in Hamburg einziehen, sind sie meldepflichtig und werden durch die Einrichtung bei der Meldebehörde angemeldet. Damit haben sie ihren Hauptwohnsitz in Hamburg.

Wie sind die Regelungen mit der EU-Aufnahmerichtlinie und der UN-KRK vereinbar?

Frage wurde nicht beantwortet.

Ab wann gilt die Schulpflicht für Flüchtlingskinder?

Asylbewerberinnen und Asylbewerber sind dann schulpflichtig, wenn sie einer Gebietskörperschaft zugewiesen sind, also spätestens nach sechs Monaten aus der Erstaufnahme ausziehen. Nach § 56 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz besteht Schulpflicht für alle Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden, die im Lande Hessen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Ausbildungs- oder Arbeitsstätte haben. Sie sind nach § 46 Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses unabhängig von der jeweiligen Staatsangehörigkeit und dem Geburtsland nach §§ 56 Abs. 1, 58 bis 61 des Hessischen Schulgesetzes schulpflichtig, sofern sie im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis nach den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes oder von einer solchen befreit sind oder deren Aufenthalt ausländerrechtlich geduldet wird.

Welche Gründe gibt es für diese Frist?

In Hessen gibt es keine Fristenregelung (drei oder sechs Monate).

Ab wann gilt das Schulzugangsrecht für geflüchtete Kinder?

Von Beginn an.

Wie lange dauert es, bis die Kinder wirklich zur Schule gehen?

Der Beginn der Schulpflicht ist bei Flüchtlingskindern derzeit individuell unterschiedlich, je nachdem, wie schnell sie einer Gebietskörperschaft zugewiesen werden.

Wie wird die Schulbehörde über schulpflichtige geflüchtete Kinder informiert?

Die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger und deren Familien werden in den Wohneinrichtungen oder durch die Schulen an die Aufnahme- und Beratungszentren verwiesen. Auf diesem Wege erhalten die jeweils zuständigen Dezernentinnen und Dezernenten in den Staatlichen Schulämtern die Informationen und Daten über die schulpflichtigen und schulberechtigten Neuankömmlinge.

Wie sind die Regelungen mit der EU-Aufnahmerichtlinie und der UN-KRK vereinbar?

Zwar beginnt in Hessen die Schulpflicht dann, wenn die Asylbewerberinnen und Asylbewerber einer Gebietskörperschaft zugewiesen sind. Art. 28 der UN-Konvention über die Rechte der Kinder vom 28.11.1989 wurde durch § 46 Abs. 3 VOGSV Rechnung getragen, wonach Kinder ohne diesen die Schulpflicht begründenden ausländerrechtlichen Status, also auch illegal in Hessen lebende Kinder, zum Schulbesuch berechtigt sind.

Ab wann gilt die Schulpflicht für Flüchtlingskinder?

Kinder von Asylbewerbern sind dann schulpflichtig, wenn sie einer Gebietskörperschaft zugewiesen worden sind.

Welche Gründe gibt es für diese Frist?

In Mecklenburg-Vorpommern beginnt die Schulpflicht eines Flüchtlingskindes, sobald es einer Kommune zugewiesen ist. Denn dort können die für die Beschulung erforderlichen personellen und sächlichen Ressourcen flexibler zur Verfügung gestellt werden.

Ab wann gilt das Schulzugangsrecht für geflüchtete Kinder?

Von Beginn an.

Wie lange dauert es, bis die Kinder wirklich zur Schule gehen?

Sie werden unverzüglich in einer Schule aufgenommen.

Wie wird die Schulbehörde über schulpflichtige geflüchtete Kinder informiert?

Die Information des Schulamtes über schulpflichtige Flüchtlingskinder erfolgt verwaltungsintern.

Wie sind die Regelungen mit der EU-Aufnahmerichtlinie und der UN-KRK vereinbar?

Die Verwaltungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern sind so angelegt, dass grundsätzlich die Frist beachtet werden kann.

Ab wann gilt die Schulpflicht für Flüchtlingskinder?

Wer in Niedersachsen seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Ausbildungs- oder Arbeitsstätte hat, ist nach Maßgabe der §§ 63 ff. NSchG zum Schulbesuch verpflichtet. Diese Schulpflicht besteht unabhängig von einer Staatsangehörigkeit oder dem Status des Asylverfahrens. Bei Asylbegehrenden beginnt der gewöhnliche Aufenthalt erst nach dem Wegfall der Verpflichtung in einer Aufnahmeeinrichtung i.S. des § 44 Abs.1 des Asylgesetzes zu wohnen.

Welche Gründe gibt es für diese Frist?

Die neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen durchlaufen zunächst das Verfahren, das ihren Status klärt. Dieses Verfahren erspart einen zusätzlichen kurzfristigen Schulwechsel nach Zuweisung in eine Kommune. Es liegt im Interesse der betroffenen Kinder und Jugendlichen, sich problemlos in eine schulische Klassengemeinschaft einleben zu können und nicht bereits nach einigen Wochen sich auf erneute Klassengemeinschaft und Schulbedingungen einstellen zu müssen.

Ab wann gilt das Schulzugangsrecht für geflüchtete Kinder?

Mit Zuweisung auf die Kommunen erwirbt das Kind oder der Jugendliche unmittelbar das Recht auf Beschulung und Bildung.

Wie lange dauert es, bis die Kinder wirklich zur Schule gehen?

Eine Beschulung für schulpflichtige Kinder und Jugendliche ist in der Regel sofort sichergestellt. Sollte es aus Kapazitätsgründen an einzelnen Schulen zu Aufnahmebeschränkungen kommen, werden die Schülerinnen und Schüler im Sinne einer schulformübergreifenden Solidarität möglichst wohnortnah beschult.

Wie wird die Schulbehörde über schulpflichtige geflüchtete Kinder informiert?

Durch eine koordinierende Abstimmung zwischen Schulträger und den zuständigen Personen der Niedersächsische Landesschulbehörde ist der Informationsfluss gewährleistet.

Wie sind die Regelungen mit der EU-Aufnahmerichtlinie und der UN-KRK vereinbar?

Die Schulpflicht ist unabhängig von dem Recht auf Bildung zu sehen. Um den Kindern und Jugendlichen in den Erstaufnahmeeinrichtungen im schulpflichtigen Alter trotzdem bessere Start- und damit auch Integrationschancen zu ermöglichen, haben Innen- und Kultusministerium bereits vor einiger Zeit gemeinsam mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde sowie der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) das Konzept der "Interkulturellen Lernwerkstatt" entwickelt. Dieses auf die jeweilige individuelle Situation abgestimmte Angebot zur Vorbereitung auf den Regelunterricht wurde in den vergangenen Jahren mit Erfolg am Standort GDL Friedland der LAB NI eingesetzt.

Ziel ist es 2017 in allen Erstaufnahmeeinrichtungen mit Hilfe von mindestens je zwei abgeordneten Lehrkräften nach diesem Konzept der Interkulturellen Lernwerkstatt Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter auf den Regelunterricht vorzubereiten. Seit dem 01.02.2017 wird bereits an jeder Erstaufnahmeeinrichtung eine Maßnahme zur Vorbereitung auf den Regelunterricht angeboten.

Ab wann gilt die Schulpflicht für Flüchtlingskinder?

Nach § 34 Absatz 6 des Schulgesetzes sind Kinder von Asylbewerbern sowie alleinstehende Kinder und Jugendliche, die einen Asylantrag gestellt haben, schulpflichtig, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist. Ausreisepflichtige bleiben bis zur Erfüllung ihrer Ausreisepflicht schulpflichtig.

Welche Gründe gibt es für diese Frist?

Zwingend eine Beschulung nach kurzer Aufenthaltsdauer vorzusehen wäre nicht zweckmäßig, wenn anschließend die endgültige Zuweisung zu einer anderen Kommune erfolgt und somit den Kindern in dieser ohnehin belastenden extremen Lebenssituation sogleich ein Schulwechsel abverlangt würde. Es würde zu einer großen zusätzlichen und unkalkulierbaren Belastungen derjenigen Kommunen führen, in denen sich Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) befinden, wenn sich die Schulpflicht stets bereits z.B. mit der Zuweisung in einer EAE ergäbe. Die bestehende gesetzliche Regelung in NRW (Schulpflicht ab Zuweisung in Gemeinde) sorgt dagegen für stabile Prozeduren im Hinblick auf die Ressourcenplanung und die Schulpflichtüberwachung; sie soll zudem eine vernünftige Prognose ermöglichen, welches Schulangebot für Flüchtlingskinder wirklich passt.

Ab wann gilt das Schulzugangsrecht für geflüchtete Kinder?

Unabhängig von der landesrechtlich festgelegten Schulpflicht haben Kinder ein Recht auf Schulbildung. Bei einem längeren Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen erwächst ein unmittelbares subjektives Recht auf Beschulung; eine strikte zeitliche Grenze ist nicht im Einzelnen festgelegt.

Wie lange dauert es, bis die Kinder wirklich zur Schule gehen?

Wie in Frage 1 beantwortet, besteht für Kinder von Asylsuchenden, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist, Schulpflicht. Alle Beteiligten sind bemüht, den schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen nach Zuweisung zu einer Gemeinde schnellstens einen Schulplatz zur Verfügung zu stellen. In Abhängigkeit von zur Verfügung stehenden Schulplätzen und auch noch zu schaffenden Schulplätzen kann es in Einzelfällen zu Wartezeiten kommen.

Wie wird die Schulbehörde über schulpflichtige geflüchtete Kinder informiert?

Das Schulamt erhält die Informationen über den Schulträger. Näheres hierzu ist nicht bekannt.

Wie sind die Regelungen mit der EU-Aufnahmerichtlinie und der UN-KRK vereinbar?

Unabhängig von der landesrechtlich festgelegten Schulpflicht haben Kinder ein Recht auf Schulbildung. Dies folgt den Vorgaben unserer Landesverfassung und dem Art. 28 der UN-Kinderrechtskonvention, der allen Kindern im Hoheitsgebiet ein Recht auf Bildung verleiht. Dieser Anspruch ist in einen angemessenen Ausgleich zu bringen mit der Ermächtigung zur Gesetzgebung und der Pflicht des Landes, ein funktionierendes Schulwesen zu gewährleisten. Unter Berücksichtigung räumlicher, personeller und sachlicher Kapazitäten kann die Zweckmäßigkeit der Beschulung sich nur kurzfristig, vorübergehend aufhaltender Kinder und Jugendlicher hinterfragt werden.

Ab wann gilt die Schulpflicht für Flüchtlingskinder?

Die Schulpflicht besteht, sobald die Kinder einer Gemeinde zugewiesen sind.

Welche Gründe gibt es für diese Frist?

Eine Schulpflicht an einer Stammschule sollte für die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen beginnen, wenn sie mit ihren Familien fest an einem Ort verbleiben, einer Lerngruppe zugeordnet sind und ohne Brüche integriert werden können.

Ab wann gilt das Schulzugangsrecht für geflüchtete Kinder?

Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, die in Erstaufnahmeeinrichtungen leben, haben ein Schulbesuchsrecht.

Wie lange dauert es, bis die Kinder wirklich zur Schule gehen?

Da die Anzahl der Aufnahmen und Registrierungen von Flüchtlingen in den Erstaufnahmeeinrichtungen stark schwankt, können die Zeiten bis zu einer Zuweisung zu einer Kommune ebenso schwanken. Rheinland-Pfalz bringt Asylsuchende bis zu maximal drei Monaten in der Erstaufnahme unter. Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten werden darüber hinaus in der Erstaufnahme verbleiben, wenn sie im Rahmen des Integrierten Rückkehrmanagements betreut werden, es sein denn, humanitäre oder andere Abschiebegründe liegen vor.

Wie wird die Schulbehörde über schulpflichtige geflüchtete Kinder informiert?

Die zuständige Meldebehörde meldet in regelmäßigem Abstand der Schulbehörde, wenn schulpflichtige Kinder und Jugendliche einer Kommune zugewiesen worden sind. Darüber hinaus informieren die Aufnahmeeinrichtungen die Schulbehörde regelmäßig über die landesinterne Verteilung der schulpflichtigen Asylbewerber_innen und Flüchtlinge.

Wie sind die Regelungen mit der EU-Aufnahmerichtlinie und der UN-KRK vereinbar?

Frage wurde nicht beantwortet.

Ab wann gilt die Schulpflicht für Flüchtlingskinder?

Im Saarland besteht seit 2006 nach §1 des Schulpflichtgesetzes (SchpflG) für alle Kinder, Jugendliche und Heranwachsende die allgemeine Schulpflicht. Diese besteht auch für ausländische Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, die im Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung sind. Für ausreisepflichtige ausländische Kinder, Jugendliche und Heranwachsende besteht die Schulpflicht bis zur Erfüllung ihrer Ausreisepflicht. Flüchtlingskinder können im Saarland also ab dem ersten Tag ihres Aufenthaltes ihr Recht auf Bildung wahrnehmen.

Welche Gründe gibt es für diese Frist?

Nicht bekannt.

Ab wann gilt das Schulzugangsrecht für geflüchtete Kinder?

Frage wurde nicht beantwortet.

Wie lange dauert es, bis die Kinder wirklich zur Schule gehen?

Siehe Antwort zu Frage 1

Wie wird die Schulbehörde über schulpflichtige geflüchtete Kinder informiert?

In allen Schulformen werden die Zu- und Abgangszahlen dem Ministerium gemeldet und in die Statistik eingearbeitet.

Wie sind die Regelungen mit der EU-Aufnahmerichtlinie und der UN-KRK vereinbar?

Frage wurde nicht beantwortet.

Ab wann gilt die Schulpflicht für Flüchtlingskinder?

Kinder und Jugendliche unterliegen der Schulpflicht, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Land Sachsen-Anhalt haben.

Welche Gründe gibt es für diese Frist?

Gegen eine sofortige Schulpflicht ab Zuzug des Kindes spricht sowohl das Kindeswohl der Flüchtlinge als auch das Kindeswohl der Schülerinnen und Schüler der Schule. Die Flüchtlingskinder müssen erst einmal die Möglichkeit haben anzukommen und sich mit der neuen Lebenssituation zurechtzufinden. Müssten sie umgehend eine Schule besuchen, würden sie diese schon nach kurzer Zeit wieder verlassen müssen.

Ab wann gilt das Schulzugangsrecht für geflüchtete Kinder?

Nicht geregelt.

Wie lange dauert es, bis die Kinder wirklich zur Schule gehen?

Der Zeitraum bis zum Schulbesuch ist individuell unterschiedlich.

Wie wird die Schulbehörde über schulpflichtige geflüchtete Kinder informiert?

Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt nehmen Kontakt mit dem Landesschulamt auf.

Wie sind die Regelungen mit der EU-Aufnahmerichtlinie und der UN-KRK vereinbar?

In Sachsen-Anhalt gibt es keine Frist.

Ab wann gilt die Schulpflicht für Flüchtlingskinder?

Gemäß § 26 Abs. 1 SchulG besteht Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen, die im Freistaat Sachsen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Ausbildungs- oder Arbeitsstätte haben. Im Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus vom 17. November 2005 wird die Schulpflichtregelung für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund dahingehend konkretisiert, dass unabhängig vom Aufenthaltsstatus vom "gewöhnlichen Aufenthalt" auszugehen ist, wenn sie im Freistaat Sachsen eine Wohnung haben, wobei damit auch Übergangswohnheime oder Gemeinschaftsunterkünfte gemeint sind. Ausgenommen sind die Zeiten in einer Erstaufnahmeeinrichtung.

Welche Gründe gibt es für diese Frist?

In einer Erstaufnahmeeinrichtung ist der individuelle Einstieg in das sächsische Schulsystem in allen Schularten bei gleichzeitiger erforderlicher sozialer Integration in Schule und Wohnumfeld nicht umsetzbar.

Ab wann gilt das Schulzugangsrecht für geflüchtete Kinder?

Nach Zuweisung zu einer Gebietskörperschaft.

Wie lange dauert es, bis die Kinder wirklich zur Schule gehen?

Nach Verlassen der Erstaufnahmeeinrichtung erhalten die Kinder und Jugendlichen eine besondere Bildungsberatung in der Sächsischen Bildungsagentur und werden einer Schule zugewiesen.

Wie wird die Schulbehörde über schulpflichtige geflüchtete Kinder informiert?

Sobald schulpflichtige Flüchtlingskinder und Jugendliche die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen haben, werden sie zur besonderen Bildungsberatung in die zuständige Regionalstelle des Sächsischen Bildungsagentur geschickt.

Wie sind die Regelungen mit der EU-Aufnahmerichtlinie und der UN-KRK vereinbar?

Nach Artikel 14 Abs. 2 der EU-Erstaufnahmerichtlinie muss der Zugang zum Bildungswesen nach Ablauf von drei Monaten nach Asylantragsstellung gewährleistet sein. Im Freistaat Sachsen wird derzeit noch geprüft, wie dies realisiert werden kann. Insbesondere bedarf es für die Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie einer besonderen Organisation in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Nach Artikel 14 Abs. 3 der EU Aufnahmerichtlinie kann ein Mitgliedsstaat im Einklang mit seinen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten auch "andere Unterrichtsformen" anbieten.

Ab wann gilt die Schulpflicht für Flüchtlingskinder?

Für jedes Kind und jeden Jugendlichen im Alter zwischen sechs und achtzehn Jahren gilt in Schleswig-Holstein die Schulpflicht, und zwar unabhängig vom Aufenthaltsstatus.

Welche Gründe gibt es für diese Frist?

Nicht bekannt.

Ab wann gilt das Schulzugangsrecht für geflüchtete Kinder?

Nicht bekannt.

Wie lange dauert es, bis die Kinder wirklich zur Schule gehen?

Kinder und Jugendliche erhalten in der Regel bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen ein schulisches Angebot, das die Schüler_innen bei den ersten Schritten der sprachlichen, schulischen und gesellschaftlichen Integration unterstützt. In einem individualisierten Lernprozess werden die Kinder und Jugendlichen auf die weitere Beschulung durch die Deutsch als Zweitsprache (DaZ)-Zentren vorbereitet. Sobald die Schüler_innen die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen und auf die Kommunen verteilt werden, besuchen sie dort eine Schule mit einem angegliederten DaZ-Zentrum.

Wie wird die Schulbehörde über schulpflichtige geflüchtete Kinder informiert?

Die Einwohnermeldeämter melden dem Schulamt die Namen und Adressen der zugezogenen Schüler_innen. Gleichzeitig werden die Erziehungsberechtigten auf die Anmeldung an der für sie zuständigen Schule hingewiesen. Das Schulamt lässt sich von den Schulen die Aufnahme bestätigen.

Wie sind die Regelungen mit der EU-Aufnahmerichtlinie und der UN-KRK vereinbar?

Nicht bekannt.

Ab wann gilt die Schulpflicht für Flüchtlingskinder?

Drei Monate nach Zuzug aus dem Ausland. Nach dem Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes wird eine Änderung des Thüringer Schulgesetzes angestrebt. Hier soll die Beschulungsmöglichkeit nach Beginn der Schulpflicht (3-Monats-Frist) in Erstaufnahmeeinrichtungen geregelt werden.

Welche Gründe gibt es für diese Frist?

Die Schulpflicht für Kinder im Asylverfahren ist aus organisatorischen Gründen an die 3-Monats-Frist geknüpft.

Ab wann gilt das Schulzugangsrecht für geflüchtete Kinder?

Nicht geregelt.

Wie lange dauert es, bis die Kinder wirklich zur Schule gehen?

Nach Zuteilung zu einer Kommune. In einzelnen Fällen verzögert sich dies aus gesundheitlichen Gründen des Kindes oder aus Kapazitätsgründen um einige Tage; ebenso erfolgt aber auch, sofern Kapazitäten und Interesse der Familien vorhanden sind, eine frühere Aufnahme in die Schule.

Wie wird die Schulbehörde über schulpflichtige geflüchtete Kinder informiert?

Die Schulämter erhalten regional unterschiedliche Informationen über schulpflichtige Flüchtlingskinder von verschiedenen Seiten: über Ämter, die für die Unterbringung zuständig sind, über die Betreuer in den Unterkünften und aus den regionalen bzw. kommunalen Netzwerken.

Wie sind die Regelungen mit der EU-Aufnahmerichtlinie und der UN-KRK vereinbar?

Nicht bekannt.

Welchen Zugang haben geflüchtete Kinder zu Schulen?

Bildungspolitik ist Ländersache. Deshalb sind die Schulpflicht und das Schulbesuchsrecht in den 16 Bundesländern unterschiedlich geregelt. In den meisten Bundesländern sind geflüchtete Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen durch Fristenregelungen von der Schulpflicht ausgeschlossen. Einzig in Berlin, Hamburg, dem Saarland und Schleswig-Holstein gilt die Schulpflicht für geflüchtete Kinder sofort. In den anderen Bundesländern betragen die Fristen bis zum Eintritt der Schulpflicht drei oder sechs Monate oder sind mit der Zuweisung an eine Kommune verknüpft. Bis dahin kann ein Schulzugangsrecht bestehen, das heißt die Kinder dürfen eine Schule besuchen, sind dazu aber nicht verpflichtet. Die notwendigen Schulplätze bereitzustellen, ist Aufgabe der Schulbehörden. Dazu brauchen sie Informationen über die Anzahl der schulpflichtigen geflüchteten Kinder.

Das Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes (Asylpaket I) hat die Aufenthaltsdauer in Erstaufnahmeeinrichtungen verlängert: Asylsuchende halten sich dort nun bis zu sechs Monate auf, Menschen aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“ bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens. Geflüchtete Kinder werden also teils gar keiner Kommune mehr zugewiesen und erlangen damit in Bundesländern mit entsprechenden Regelungen kein Schulzugangsrecht.

Da keine Daten zur Situation in den einzelnen Bundesländern vorliegen, hat die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention alle Bundesländer befragt, wie sie nach Inkrafttreten verschiedener Änderungen in den Asyl- und Aufenthaltsgesetzen den Zugang zu Schulen für Flüchtlingskinder umsetzen. Die Anfragen richteten sich an die Kultusministerien der Länder. Im Fokus der Befragung stand der Bildungszugang für geflüchtete Kinder. Die Ergebnisse werden auf der Deutschlandkarte dargestellt. Um den Bundesländern die Gelegenheit zu geben, über Entwicklungen zu berichten, wurde die Befragung ein Jahr später wiederholt. Dies haben fünf Bundesländer genutzt. Die Ergebnisse werden auf der Deutschlandkarte dargestellt.

Hintergrund

Kinder haben Rechte, das gilt auch für geflüchtete Kinder. Artikel 22 der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK, die Konvention) stellt klar, dass ein geflüchtetes Kind „angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung der Rechte“ erhalten muss. In den Artikeln 28 und 29 der UN-KRK ist das Recht auf Bildung garantiert. Deutschland muss diese Rechte gewährleisten, da es sich mit der Ratifikation der UN-KRK dazu verpflichtet hat. Artikel 4 der UN-KRK, regelt die rechtliche Umsetzung der Konvention in nationales Recht und enthält eine unmittelbare Verpflichtung der Vertragsstaaten zur Verwirklichung aller in der Konvention enthaltenen Rechte. Die UN-KRK ist seit dem 5. April 1992 für Deutschland in Kraft und gilt seit dem 15.Juli 2010 ohne Einschränkungen.

Weiteres regelt die EU-Aufnahmerichtlinie, der zufolge Deutschland den Zugang zum Bildungssystem für geflüchtete Kinder in ähnlicher Weise gestalten muss wie für deutsche Kinder. Der Zugang zum Bildungssystem muss spätestens drei Monate nach dem Antrag eines Minderjährigen auf internationalen Schutz erfolgen. Daraus folgt, dass geflüchteten Kindern der Besuch von Schulen möglichst schnell und ohne große Hindernisse ermöglicht werden muss. Denn Schulen bieten ein geschütztes Umfeld, einen strukturierten Ablauf und Bezugspersonen. Außerdem unterstützen Schulen die Kinder bei ihrer sprachlichen und kulturellen Integration.

Methode

Für die Befragung hat die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte im Januar 2016 die für Schule zuständigen Ministerien in allen sechzehn Bundesländern angeschrieben und Fragebögen übermittelt. Geantwortet haben für den Bereich Schule 15 Kultusministerien. Keine Antwort gab es aus Brandenburg.

Fazit

Die verschiedenen Regelungen zur Schulpflicht und zum Schulzugangsrecht führen zu extremen Unterschieden beim Zugang zu Schulen in den Bundesländern. Von einer zufälligen Verteilentscheidung hängt ab, wie lange Kinder auf ihr Recht auf Bildung verzichten müssen. Auch die Begründungen für Regelungen fallen unterschiedlich aus: In manchen Bundesländern werden organisatorische Gründe angeführt, die in anderen Bundesländern nicht als Problem gelten. Im Großen und Ganzen orientieren sich die Regelungen nicht an der vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls gemäß Artikel 3 der UN-KRK. Auffällig ist besonders die starre sechsmonatige Frist bis zum Eintreten der Schulpflicht in Baden-Württemberg bevor die Schulpflicht eintritt. Der Verweis auf die familiäre Ruhe, die die Familie benötigt und das Schulzugangsrecht genügt der von der UN-KRK geforderten Grundschulpflicht nicht. Für die Weitergabe der Daten zu schulpflichtigen geflüchteten Kindern an die Schulbehörden haben zahlreiche Ländern Prozesse geschaffen, um Verzögerungen zu vermeiden. Solche Regelungen wären für alle Länder empfehlenswert, denn nur so lassen sich zügig Schulplätze schaffen.

Die Umfrage hat deutlich gemacht, wie schwer geflüchtete Kinder zu ihrem Recht auf Bildung kommen. Damit Kinder und Jugendliche ihr Recht auf Bildung wahrnehmen können, sind kinderrechtlich relevante Daten notwendig, die eine Planung ermöglichen. Darauf hat auch der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hingewiesen und bemängelt, dass Daten über die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland fehlen.

Besonders problematisch ist die Lage für Kinder aus sogenannten "sicheren Herkunftsländern", die bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens in den Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben müssen. Für sie fehlt in vielen Bundesländern eine Regelung zur Schulpflicht, oft haben sie nicht einmal ein Schulzugangsrecht. Damit wird ihnen ihr Recht auf Zugang zum Bildungssystem verweigert.

Die Wichtigkeit eines schnellen Zugangs zu Schulen ist in Berlin, Bremen, Hamburg dem Saarland und Schleswig-Holstein explizit anerkannt. Länder, die keine Schulpflicht für geflüchtet Kinder ab dem Zuzug vorsehen, sollten aus Sicht der Monitoring-Stelle in den Aufnahmeeinrichtungen zumindest einen vergleichbaren Zugang zum Bildungssystem schaffen, damit die Kinder keine Zeit verlieren. Problematisch ist, dass das Schulzugangsrecht in Bayern, Sachsen-Anhalt und Thüringen gar nicht geregelt ist.